2017-02-22

Die Bauproduktenverordnung 305/2011 der Europäischen Union  ist bereits seit dem 01.07.2013 verbindlich. Sie hat die EU-Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG abgelöst und hat einen wesentlich höheren Stellenwert, stellt mehr Anforderungen an die Hersteller und beinhaltet jetzt auch Anforderungen für alle dauerhaft installierten Kabel in einem Gebäude.  Lediglich die späte Verabschiedung der Prüfnorm EN 50575 (VDE0482-575) und deren Korrektur sorgten dafür, dass die Verordnung für Kabel erst ab dem 10.06.2016 in Kraft trat.  Da den Herstellern ein Jahr Übergangszeit für die Umsetzung der Anforderungen gewährt wird, müssen spätestens ab dem 01.07.2017 alle neu in den Markt eingeführten Kabel den  Anforderungen der Verordnung entsprechen.

Brandklassen und zusätzliche Prüfkriterien

Für die Kabel sind die europäisch einheitlichen Brandklassen A bis F mit ihren jeweiligen Anforderungen definiert. Dabei sind Produkte der Brandklasse A nicht brennbar. (Abb.1)


Abb.1: Brandklassen (Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.03.2016)

Neben den geläufigen Brandfortleitungsanforderungen existieren für die Klassen B, C und D zusätzliche Prüfkriterien mit Kriterien für Rauchentwicklung, brennendes Abtropfenund Säuregehalt. In Anlehnung an die englische Begrifflichkeit werden die Kabelbrandklassenangaben ergänzt mit Klassifizierungen für smoke (s), acidity (a), droplets (d). (Abb.2)
Eine vollständige Bezeichnung könnte also bspw. lauten: B2ca –s2, d1, a1.



Abb.2: Zusätzliche Klassifizierung

Gefährdungsstufen noch nicht einheitlich

Gebäude werden je nach ihrer Nutzung und Größe in unterschiedlichen Gefährdungsstufen eingegliedert. Einen Eindruck vermitteln das ZVEI White Paper zu diesem Thema sowie das nationale Vorwort der DIN EN 50174-2:2015. Zum derzeitigen Zeitpunkt gibt es aber keine europaweit einheitliche Zuordnung von Brandklassen zu den Gebäudegefährdungsstufen in einer Matrix, wie diese als Beispiel im Vorwort der DN EN 50174-2:2015 existiert, aber eben nicht bindend ist.

CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung

Gemäß  Anforderung sind alle Kabel mit dem CE-Kennzeichnen zu versehen. Das Aufdrucken der Brandklassen direkt auf dem Kabel ist aber nicht gefordert und somit wird die Kennzeichnung von den Herstellern unterschiedlich gehandhabt.

Ferner müssen alle Hersteller ihre Kabel von einer notifizierten Stelle prüfen lassen. Notifiziert bedeutet, dass es sich um ein von einem Mitgliedsstaat der EU benannten Prüfinstitut handelt, welches herstellerunabhängig und neutral ist. In Deutschland würde als Beispiel ein VDE-Prüflabor die Bedingungen erfüllen.  Die notifizierten Prüfinstitute sind in einem numerischen Schlüssel mit vier Ziffern codiert.


Jeder Hersteller und Inverkehrbringer hat für seine Kabel eine Leistungserklärung (engl. Declaration of Performance, kurz DoP) zu erstellen und zwar in allen Landessprachen der europäischen Staaten, in denen das Produkt gehandelt wird. Die DoP ist mit einer dem Produkt eindeutig zugeordneten DoP-Nummer zu versehen.

Die DoP-Nummer, Brandklassenangaben und auch die notifizierte Stelle müssen auf den Etiketten für das Produkt angegeben sein.

Abb..3: Brandklassenangabe (gelb), notifizierte Stelle (blau) und DoP-Nummer
auf dem Telegärtner Produkt-Etikett

Umsetzung bei Telegärtner

Unsere Kunden können sicher sein, dass die angebotenen LWL- und Kupferkabel den Anforderungen der Bauproduktenverordnung fristgerecht entsprechen. Die Umsetzung ist im vollen Gange. Es lohnt sich deshalb immer, sich auf unser Homepage aktuell zu informieren.  Im Download-Bereich haben wir den Punkt „Leistungserklärungen“ eingerichtet.

Zusätzlich wird die DoP auch beim jeweiligen Produkt im Online-Katalog hinterlegt. Selbstverständlich sind Ausschreibungstexte, Datenblätter, Etikettierungen und sonstige Lieferangaben der EU-Verordnung konform umgesetzt. Aufgrund der Vielfalt an angebotenen Kabeln findet die Umsetzung und Bereitstellung der Angaben, wie auch bei anderen Herstellern, fließend bis zum 30.06.2017 statt.

Darüber hinaus arbeiten wir an der Erweiterung des Kabelportfolios, um für alle Objekte und zugehörige Brandklassenanforderungen über ein umfangreiches Verkabelungs-Systemangebot zu verfügen.

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