Parteienfinanzierung (Deutschland)
Quote:Hieraus resultieren die jährlich eingereichten Rechenschaftsberichte deutscher politischer Parteien, welche Aufschluss über deren Einnahmen und Ausgaben sowie über ihr Vermögen geben. Diese Berichte werden vom Bundestagspräsidenten geprüft und veröffentlicht.
Der Bundestagspräsident ist ein immanenter Teil des Parteiensystems und ihm wird die Kontrolle zuteil.
Quote:Sowohl natürliche als auch juristische Personen dürfen in unbegrenzter Höhe spenden.
Unternehmen dürfen also Bestechungsgelder in grenzenloser Höhe zahlen.
Quote:Die vom Staat gezahlte Summe an alle Parteien darf als sogenannte „absolute Obergrenze“ im Jahr 2012 maximal 150,8 Millionen Euro betragen.
Immerhin.
Quote:Um am System der staatlichen Teilfinanzierung teilzunehmen, muss eine Partei bei der letzten Bundestagswahl oder Europawahl mindestens 0,5 % der gültigen Stimmen oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahlen 1,0 % der gültigen Stimmen erhalten haben; nur für Wahlergebnisse über diesen Hürden werden die genannten Beträge ausgezahlt (auch für den Stimmenanteil, der unter 0,5 % bzw. 1 % liegt). Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Parteien nationaler Minderheiten.
Eine weitere nicht gerechtfertigte Bevorzugung von Minderheiten. Die Hürde ist gering genug.
Quote:Staatliche Unterstützung der parteinahen Stiftungen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1966[5] („Die Dauerfinanzierung der Parteien aus Staatsmitteln für ihre gesamte politische Tätigkeit steht nicht in Einklang mit dem [grundgesetzlichen] Leitbild der politischen Partei“) leiteten die im Bundestag vertretenen Parteien die betroffenen Gelder einfach auf die Stiftungen um.[3] Mittlerweile erhalten die Stiftungen rund dreimal so viel Förderung wie die Parteien selbst, mit stark steigender Tendenz; im Jahr 2011 etwa 423 Mio. Euro.[6]
Kein Kommentar.
Quote:Neben den Abgeordneten, die über Diäten versorgt werden, treffen die Parteien teilweise auch für andere Ämter, für Arbeitsverhältnisse und für hohe Posten in Verwaltung und Justiz die Entscheidung. Das ermöglicht es ihnen, die eigenen Mitglieder derart zu versorgen.[3]
Kein Kommentar.
Quote:Die ÖDP klagt seit 2012 vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die „verdeckte Parteienfinanzierung“ durch Fraktionszuschüsse, Abgeordnetenmitarbeiter und Unterstützung parteinaher Stiftungen, die seit den 1960ern „exorbitant“ gestiegen seien.[7]
Das wird sich wohl noch die nächsten Jahrzehnte hinziehen.
Quote:Durch Unternehmenstätigkeiten und Beteiligungen haben Parteien ebenso die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen. Rechnet man die Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb und sonstigen Tätigkeiten sowie Einnahmen aus der Vermietung von Häusern bzw. Wohnungen oder Verpachtung von Grundstücken hinzu, so beträgt der Anteil dieser Einnahmen etwa 7 %.
Willkommen in der Partei AG!
Quote:Es war zulässig, dass eine Partei mittels Verkaufsaktivitäten Umsätze generiert und sich diese in voller Höhe als Bruttoeinnahmen anrechnen lässt, um die „relative Obergrenze“ zu erhöhen. Dies hatte höhere staatliche Zuschüsse zur Folge. So waren auch beispielsweise Erlöse aus dem Handel mit Gold, Einnahmen im Sinne des Parteiengesetz. Anfang 2016 trat eine Änderung des Parteiengesetzes in Kraft, die rückwirkend für 2015 nur noch die Gewinne (also Einnahmen minus Ausgaben) anrechnet.[8]
Wir erinnern uns: die konservative außerparlamentarische Opposition hat zu dieser Reaktion geführt.
Quote:Einnahmen (2008) aus Unternehmenstätigkeiten und Beteiligungen
CSU: 0,00 %
SPD: 7,11 %
FDP: 0,29 %
Grüne: 0,01 %
Linke: 0 %
CSU: 0,46 %
Kein Kommentar zur SPD.
Quote:Reinvermögen der Gesamtpartei (2008) in €
CDU: 131.526.000
SPD: 189.637.000
FDP: 7.311.000
Grüne: 26.833.000
Die Linke: 25.200.000
CSU: 26.792.000
Spenden sie! Und der Staat spendet gleich mit, denn:
Quote:Die jährlichen Mittel der einzelnen Parteien berechnen sich wie folgt:
0,83 € jährlich für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme (Zweitstimme) beziehungsweise jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war. Für die ersten 4 Millionen Stimmen erhöht sich der Wert auf 1,00 €. Die in einem Land nicht mit einer Liste zugelassen Parteien haben Anspruch auf die Finanzierung, sofern sie 10 % der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben.
0,45 €/Jahr für jeden Euro, den sie als Zuwendung (Mitglieds- oder Mandatsträgerbeiträge sowie rechtmäßig erlangte Spenden) erhalten haben. Dabei werden jedoch nur Zuwendungen bis zu 3.300 € je natürliche Person berücksichtigt.
Und hinzu kommen noch die indirekte Finanzierung.
Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft
Quote:Die Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (DDVG; Eigenschreibweise: ddvg) mit Sitz in Berlin und Zweigniederlassung in Hamburg ist eine Medienbeteiligungsgesellschaft der SPD. Sie ist die Beteiligungsgesellschaft des SPD-Unternehmensbesitzes und zu 100 % im Eigentum der SPD. Die DDVG kommt als Verlagsgruppe mit den ihr zuzurechnenden Tageszeitungen auf eine anteilige Gesamtauflage von rund 435.000 Exemplaren und einen Marktanteil am bundesdeutschen Tageszeitungsmarkt in Höhe von 1,9 %. Sie nimmt damit Rang 11 der führenden Verlagsgruppen im deutschen Zeitungsmarkt nach Gesamtauflagen ein.
In den vergangenen Jahren zeigte sich eine zunehmende Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Bei der nachfolgenden Tabelle muss beachtet werden, dass bei den Medienbeteiligungen lediglich vollkonsolidierte Tochtergesellschaften einbezogen werden. Die assoziierten Unternehmen erwirtschafteten 2010 einen Umsatz in Höhe von 971,2 Mio. Euro und einen Gewinn in Höhe von 42,8 Mio. Euro.
2010: Umsatz: 129.848.000€, Eigenkapital: 65.465.000
Kein Kommentar zur SPD.
Parteinahe Stiftung
Quote:Finanziert werden die politischen Stiftungen hauptsächlich durch Mittel des Bundesministeriums des Innern (BMI), des Auswärtigen Amtes (AA), des Bundesumweltministeriums (BMU), des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die Bundesmittel, die den parteinahen Stiftungen überwiesen werden, erreichen jährlich dreistellige Millionenbeträge und weisen in den letzten Jahren eine stark steigende Tendenz auf. So stiegen die Zuwendungen des Bundes an die politischen Stiftungen von 295 Mio. Euro im Jahr 2000 um 43,5 % auf 423,2 Mio. Euro im Jahr 2011.[1] Von 2005 bis 2014 stiegen die Etats insgesamt um fast 50 % (zum Vergleich, Etatsteigerung Bundeshaushalt: 14 %).
Schön, wenn man selbst bestimmen darf, wie viel man bekommt.
Quote:An der Finanzmittelverwendung der politischen Stiftungen gibt es immer wieder Kritik des Bundesrechnungshofes. So habe – nach einem Bericht der Welt am Sonntag – die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU) die Verluste, die beim Tagungs- und Hotelbetrieb entstanden sind, mit Steuermitteln beglichen.[4] In demselben Bericht wurde festgestellt, dass das zuständige Finanzamt – neben vielen weiteren steuerrechtlichen Beanstandungen der Buchhaltung der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung – von deren Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Gerhardt und dem damaligen Geschäftsführenden Vorstandsmitglied Rolf Berndt eine Nachversteuerung von 85.000 Euro verlangt habe, da sie ihre „opulenten“ Dienstwagen in unerlaubter, weil fehlerhaft dokumentierter Weise für private Fahrten genutzt hätten.
Darüber hinaus wird bei politischen Stiftungen auch die Finanzierung von Auslandsreisen und damit verbundene Hotelkosten beanstandet (Carsten Schneider bei der Friedrich-Ebert-Stiftung, SPD; Helmuth Markov (Die Linke) bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung). Schließlich steht auch die Subvention von Bildungsstätten in der Kritik. So konnte das Bundesverwaltungsamt einen Missbrauch der Hanns-Seidel-Stiftung für die Tagungsstätten Wildbad Kreuth sowie Kloster Banz nachweisen.
Was man hat, das hat man...
Quote:Falls eine Partei nicht mehr dem Bundestag angehört, so wird die ihr nahe stehende Stiftung nur noch in der folgenden Legislaturperiode finanziert. Dies ist seit 2013 bei der FDP und der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit der Fall.[5]
... und gibt es nicht mehr her.
Quote:Die Zahlungen an die sechs Parteistiftungen in einer Gesamthöhe von 466 Millionen Euro (2014) kamen von den aufgeführten Ministerien...
Diese Zahlungen verteilen sich auf die einzelnen Stiftungen wie folgt
Staatliche Stiftungszahlungen 2014:
Friedrich-Ebert-Stiftung: 143,9
Konrad-Adenauer-Stiftung: 130,0
Hanns-Seidel-Stiftung : 47,5
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: 49,4
Heinrich-Böll-Stiftung: 49,4
Rosa-Luxemburg-Stiftung: 48,1
Zuschüsse in Millionen Euro
Kein Kommentar.
Alles in allem muss ich fordern: wir brauchen dringend eine demokratische Kontrolle über das Parteiensystem. Und nein, ein Parlament ist keine demokratische Kontrolle.