2017-03-07

Bereits im Sommer letzten Jahres strebte der DMFV eine Höhenbegrenzung auf 100m für Multikopter an: "Fliegen auf Sicht - Vorschlag ans BMVI"

Das nahm ich zum Anlaß, dem DMFV eine Mail zu schreiben und um eine Klarstellung zu bitten. Nach anfänglichen, heftigen Dementis ist jetzt genau das passiert und der DMFV hat die Multikopter-Piloten zugunsten der "echten" Modellflieger fallengelassen.

Hier ist der komplette Mailverkehr, dessen Veröffentlichung mir der Geschäftsführer Herr Weigand freundlicherweise gestattet hat.

Ihr könnt Euch Euer eigenes Bild machen und vielleicht nachvollziehen, warum ich meine DMFV-Mitgliedschaft mittlerweile gekündigt habe. Möglicherweise kommen andere Multikopter- und Drohnen-Piloten zum gleichen Fazit ...

Diet schrieb:

Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2016 00:54

An: info <info@dmfv.aero>

Betreff: Meine Mitgliedschaft xx/xxx/xxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Befremden habe ich Ihren Vorschlag "Fliegen auf Sicht" ans BMVI zur Kenntnis genommen.

Ich bin seit Mitte 2014 Mitglied im DMFV und bin seinerzeit als Multikopter-Pilot eines DJI FlameWheel F450 in den Modellflug eingestiegen. Mittlerweile habe ich noch einen Race-Kopter (ImmersionRC Vortex 285) und zwei Helis (Blade 200 SR X und Blade Nano CP S) im Einsatz. In letzter Zeit fliege ich fast nur noch Heli und habe auch schon einige Gleichgesinnte gefunden.

Die Angst, daß es eine gesetzliche Höhenbegrenzung von 100m für alle Modellflieger geben könnte, kann ich nachvollziehen. Das wäre in der Tat vom Übel. Daß Sie jetzt aber die Multikopter-Piloten wie heiße Kartoffeln fallenlassen wollen, indem sie ihnen eine 100m-Beschränkung auferlegen lassen wollen, bzw. diese nicht rundheraus ablehnen, kann ich nicht nachvollziehen. Die Ausrichtung und Position meines Kopters kann ich beispielsweise auf deutlich größere Entfernungen noch zweifelsfrei erkennen!

Vor diesem Hintergrund überlege ich ernsthaft, meine Mitgliedschaft zu kündigen und mir anderweitig eine Versicherung zu suchen. Ich finde, daß der Verband hinter ALLEN seinen Mitgliedern stehen und diese nicht nach den geflogenen Modellen differenzieren sollte!

In meinem Bekanntenkreis denken übrigens sehr viele so. Ich könnte mir vorstellen, daß sich der der DMFV demnächst einer größeren Austrittswelle gegenübersehen dürfte.

Ich hoffe, daß Sie Ihre Positionen nochmals überdenken und ALLE Mitglieder als gleichermaßen wichtig und schützenswert ansehen.

Freundliche Grüße,

DMFV schrieb:

Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2016 um 09:22 Uhr

Von: "Frank Weigand" <f.weigand@dmfv.aero>

Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung und der Darstellung Ihrer Position. Mit Interesse haben wir diese zur Kenntnis genommen.

Zunächst möchte ich Ihrer Befürchtung, dass wir Teile unserer Mitgliedschaft fallen lassen, entgegnen: Ein klares Nein, das wollen wir nicht.

Auszugehen ist davon, was das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Vehemenz vorantreibt, nämlich eine Flughöhenbegrenzung von 100 Meter. Diese steht nunmehr auch klar in dem Referentenentwurf der Bundesministerien. In allen Gesprächen wurde von Seiten der Politik und des Verkehrsministeriums der klare Wille bekundet, im Bereich Drohnen/Multikopter zu handeln.

Wie Sie richtig anmerken, hat der DMFV in keiner Weise eine Spaltung der Flugmodellszene, also inkl. der wichtigen Sparte Multikopter zugelassen. Dazu stehen wir vollumfänglich und haben dies aktuell auch in Berlin auf der ILA Airshow 2016 bewiesen. Dort haben wir in einem großen Rahmen das FPV-Racing vorgestellt. Wir sind im Übrigen die einzige Organisation, die sich so verhält. Deshalb wollen wir einen Ansatz suchen, der allen Mitgliedern größtmögliche Freiheit erhält. Nach unserem Vorschlag würde gerade keine 100 Meter Grenze in der Luftverkehrs-Ordnung stehen. Vielmehr würde man, dass schon heute bestehende Kriterium der „Sichtweite“ nutzen, um eine „mittelbare“ Höhenbegrenzung für alle Modelle zu implementieren. Rechtlich haben wir bewusst eine „Vermutungsregelung“ zu Grunde gelegt. Diese Vermutung von ca. 100 Metern kann je nach Koptermodell abweichen, würde aber auch für jedes klassische Flugmodell exakt so greifen. Kommunikativ wollen wir aber dem Minister, seinem Fachreferat und der Politik eine gesichtswahrende Lösung anbieten und haben deshalb den Begriff Multikopter verwendet.

Sehr geehrter Herr xxxxx, wir können hier nicht erkennen, warum Sie und die Kopterpiloten hier nachteilig behandelt werden bzw. sich vom DMFV nicht effektiv vertreten fühlen sollten. Es wäre eine Lösung für alle unsere Mitglieder, die größtmögliche Freiheit erhalten würde.

Gerade im Bereich FPV-Fliegen ist es uns gelungen, dass das Bundesverkehrsministerium weg gehen wird von seiner Wertung, dass der FPV-Flug in Deutschland nur zulässig ist, wenn er im Lehrer-Schüler-Betrieb ausgeführt wird. Auf Anregung des DMFV soll zukünftig ausreichen, dass ein Beobachter vor Ort ist, der das Umfeld und den Luftraum "überwacht". Dies unserer Ansicht nach ein Beleg dafür, dass wir uns intensiv für alle unsere Mitglieder einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards

FRANK WEIGAND

GESCHÄFTSFÜHRER

Diet schrieb:

Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2016 10:04

An: Frank Weigand <f.weigand@dmfv.aero>

Sehr geehrter Herr Weigand,

vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort!

Vielleicht hätte ich deutlicher herausstellen sollen, woher meine Bedenken kommen. In Ihrer Pressemitteilung "Fliegen auf Sicht - Vorschlag an BMVI" schreiben Sie:

"Des Weiteren wäre ein kommentierender Hinweis des Gesetzgebers zur Luftverkehrsordnung denkbar, dass bei der Mehrzahl der zivilen Multikopter (Drohnen) die sichere Erkennbarkeit der Fluglage ab etwa 100 Metern als nicht mehr gegeben angesehen werden könne. Angesichts der tatsächlichen Gegebenheiten und vor dem Hintergrund dessen, dass einige führende Multikopter-Anbieter bereits jetzt eine technische Höhenlimitierung von 120 Metern in ihren Produkten implementiert haben, käme das einer rechtlichen Festschreibung der Marktrealität gleich. Für diesen Lösungsansatz gilt es jetzt, auf allen Ebenen intensiv zu werben."

Das klingt für mich durchaus nach einer Benachteiligung von Multikoptern gegenüber anderen Flugmodellen. Ich befürchte, das BMVI wird diese Steilvorlage dankend annehmen und die 100 Meter für "Drohnen" direkt festschreiben. Vielleicht wird im Gegenzug als "Zugeständnis" den Flächenfliegern mit ihren großen Thermikseglern eine größere Flughöhe zugestanden.

Die technische Höhenlimitierung bei DJI und Yuneec ist übrigens nur eine Werkseinstellung, die in der Steuersoftware jederzeit geändert werden kann - noch. Bei DJI beispielsweise auf maximal 500m. Aber das muß man dem BMVI ja nicht unbedingt auf die Nase binden.

Wer entscheidet eigentlich, ab welcher Entfernung eine Fluglage nicht mehr "sicher erkennbar" ist? Das ist meines Erachtens gar nicht objektiv machbar. Ich habe beispielsweise an meinem Multikopter Blitz-LEDs (grün an den vorderen, rot an den hinteren Armen), die eine Fluglageerkennung bei Sonnenschein auch über eine Entfernung von 300m noch sicher ermöglichen.

Bei meinem kleinen 200er-Heli ist die Haube so lackiert, daß man auch auf weitere Entfernung die Fluglage problemlos erkennen kann. 100m sind hier natürlich schon "sportlich".

Ihren Vorstoß im Bereich FPV-Race-Kopter finde ich sehr hilfreich. Dort ist ein Lehrer-Schüler-Betrieb eher kontraproduktiv, da ein Spotter aus seiner Perspektive weniger erkennen kann, als ein FPV-Pilot - zumindest, was die Fluglage des Modells angeht. Ein Eingreifen wäre nicht sinnvoll möglich und würde zu weiteren Problemen führen.

Bei den FPV-Racern spielt die Höhenbegrenzung ja eher eine untergeordnete Rolle, weil die Flüge üblicherweise in Bodennähe durchgeführt werden.

Noch eine Anmerkung zum Rückhalt für Multikopter-Piloten in den lokalen Modellflug-Vereinen. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß hier in letzter Zeit heftig auf "die mit ihren Drohnen, die uns das alles eingebrockt haben" geschimpft wird. So habe ich das persönlich in Reutlingen erlebt und wurde teilweise auch schon schräg angeschaut, wenn ich mit meinem Multikopter geflogen bin. Auf einen Besuch auf einem Vereinsgelände habe ich daher bis heute bewußt verzichtet und beschränke mich aufs "Wildfliegen" mit Genehmigung des Grundstücksbesitzers und unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften und Abstandsregeln im Luftraum.

Ich denke, daß auch an dieser Stelle von Seiten des Dachverbandes entsprechend informiert werden sollte, um böses Blut und Animositäten unter Hobby-Kollegen zu vermeiden. Manchmal hat man das Gefühl, Multikopterpiloten werden bewußt als "Modellflieger zweiter Klasse" betrachtet, die man nicht ernst nimmt und die geschnitten oder gar ausgegrenzt werden. Das finde ich extrem schade!

Ich hoffe sehr, daß es zu einer tragbaren Lösung für ALLE Modellflieger kommt, die uns auch in Zukunft die Ausübung unseres schönen Hobbys ohne massive Einschränkungen ermöglicht.

Besten Dank und freundliche Grüße,

DMFV schrieb:

Gesendet: Mittwoch, 22. Juni 2016 um 14:08 Uhr

Von: "Frank Weigand" <f.weigand@dmfv.aero>

Sehr geehrter Herr xxxxx,

viele unserer Neumitglieder entstammen dem Kreis der Multikopter-/Drohnenpiloten. Wir wissen dies sehr zu schätzen und werden uns auch in Zukunft für diese Sparte sehr engagieren. Schon rein rational betrachtet macht es dann keinen Sinn, dass wir diese Mitglieder benachteiligen möchten. Oder kennen Sie einen Verband der seinen Erfolg daraus zieht, seine Mitglieder nicht zu vertreten? Der DMFV kennt demzufolge auch keine Mitglieder 1. und 2. Klasse, vielmehr sehen wir die Wahrung der Interessen unserer Mitgliedschaft als oberstes Mandat. Die Einheit macht uns stark und bietet auch die kleinstmögliche Angriffsfläche für unsere politischen Kontrahenten. So haben wir von Anfang an unsere Bemühungen darauf gelegt, keinen Spalt zwischen Kopter- und Modellflieger, Einzel- und Verbandsmitglieder zu legen. Dies ist uns bis heute gelungen.

Wir haben dem Ministerium auch "keine Steilvorlage" gemacht, das Ministerium steht durch die Kampagne und das Agieren des DMFV unter Druck. So stark, dass es bis jetzt nicht gelungen ist einen Referentenentwurf herauszugeben. Dies wird jetzt aber kommen und einen Passus enthalten, der dem DMFV vorab als Kompromissvorschlag unterbreitet wurde. Dieser Vorschlag würde einer großen Anzahl unserer Mitglieder ermöglichen auch in Zukunft über 100 Meter zu fliegen. Aber eben nicht allen Mitgliedern. Vor diesem Hintergrund haben wir den Kompromiss auch abgelehnt. Dies belegt, dass wir einen einheitlichen Blick auf unsere Mitglieder werfen und eben nicht die Multikopterpiloten oder andere "benachteiligen".

Bitte fragen Sie sich auch einmal, wie der heutige "Ist-Stand" wäre, wenn es den DMFV nicht gäbe. Sie hätten die 100 Meter Flughöhenbegrenzung schon flächendeckend installiert. Deshalb ist es positiv, dass es eine starke Interessenvertretung gibt, die versucht ihr bestes für alle zu geben. Bei über 86.000 Mitgliedern liegt es aber in der Natur der Sache, dass, egal was sie unternehmen, es nie allen recht machen können.

Deshalb unser Appell an Sie und die Multikopterpiloten, die wirklich an der Sache interessiert sind: Unterstützen sie uns bei unseren Aktivitäten und schwächen sie nicht die gemeinsame Sache durch irreführende Diskussionen in den Foren. Wir betonen abschließend, dass der DMFV die Interessenvertretung für die Mutlikopterszene ist und bleiben wird. Insbesondere auch durch eine entsprechende Politik.

Und- jedes unserer Mitglieder oder sonstige Interessierte können jederzeit auf uns zukommen und sich erkundigen, wie die Lage ist. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards

FRANK WEIGAND

GESCHÄFTSFÜHRER

Diet schrieb:

Gesendet: Mittwoch, 1. März 2017 09:50

An: Frank Weigand <f.weigand@dmfv.aero>

Sehr geehrter Herr Weigand,

auf der DMFV-Internetseite bejubeln sie den Etappensieg "Klares Votum für den Modellflug im Verkehrsausschuss des Bundesrats". Im Juni letzten Jahres hatten Sie betont, die Multikopter- und die Modellflieger (nebenbei eine Unterscheidung, die ich nicht ganz nachvollziehen kann. Es gibt auch manntragende Multikopter und wir fliegen damit genauso "Modelle" wie Segel- und Motorflugzeuge oder Helikopter) gleich behandeln zu wollen.

Nun wird in einer Ausschußempfehlung zur "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" vom Verkehrsausschuß - offenbar auf massives Drängen der Modellflugverbände - exakt diese Gleichbehandlung aufgekündigt:

4. Zu Artikel 2 Nummer 5 (§ 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 LuftVO)

In Artikel 2 Nummer 5 ist § 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 wie folgt zu fassen:

"8. in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn,

a) der Betrieb findet auf einem Gelände im Sinne des § 21a Absatz 4

Satz 2 statt, oder,

b) soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt,

- der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer

- oder der Steuerer verfügt über eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3,"

Begründung:

Die Einführung einer grundsätzlichen maximalen Flughöhe von 100 Metern stellt für viele Modellflugsportler ein ernstes Problem dar. Den gesamten Modellflug in der Neuregelung mit einer 100 Meter Flughöhenbeschränkung zu deckeln, kommt für bestimmte Modellflugsparten einem Quasiverbot gleich; auch wenn über den wenigen formell zugelassenen Modellfluggeländen Ausnahmen gelten sollen. Das betrifft besonders auch den Hang- und Thermik-flug mit Modellsegelflugzeugen, der gerade nicht auf den vorgenannten zuge-lassenen Geländen stattfindet. Begründet wird der Vorstoß mit den Interessen der Bundeswehr angesichts einer erhöhten nationalen und internationalen Ge-fährdungslage sowie den Anforderungen der Luftwaffe bei Tiefflügen über Deutschland. Allerdings stellte die Koexistenz von Luftwaffe und Modellflug in den vergangenen Jahrzehnten nie ein Problem dar, auch zu einem Zeitpunkt, wo häufiger und noch tiefer geflogen wurde. Der Bundesrat kann die Sichtweise und Argumentation der Bundesregierung daher nicht teilen. Nach-dem im Herbst 2016 ein aus fachlicher Sicht tragfähiger Kompromiss mit den Modellfliegern für eine novellierte Luftverkehrsordnung mit dem Bundesver-kehrsminister gefunden werden konnte, ist dieser in der Neuverordnung nun nicht mehr enthalten.

Ich gehe davon aus, daß diese Ausschußempfehlung hauptsächlich auf Intervention der Modellflugverbände zustandegekommen ist.

Woher dieser Wandel? Sind Multikopter-Piloten nun doch nur noch "Modellflieger zweiter Klasse" - oder bestenfalls überhaupt keine Modellflieger mehr?

Sollte die Änderung der Verordnung tatsächlich in dieser Form kommen, dürften Sie sich mit einer größeren Kündigungswelle der unten erwähnten Neumitglieder, die dem Kreis der Multikopter-/Drohnenpiloten entstammen, konfrontiert sehen. Auch ich werde meine Mitgliedschaft im DMFV wohl kündigen, obwohl Multikopter nur einen Teil meiner Modellflug-Aktivitäten darstellen. Ich fliege auch Helikopter.

Über eine ehrliche Stellungnahme würde ich mich freuen.

Besten Dank und freundliche Grüße,

DMFV schrieb:

Am 01.03.2017 um 10:26 schrieb Frank Weigand <f.weigand@dmfv.aero>:

Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für ihre E-Mail und die Mitteilung Ihrer Bedenken gegenüber dem Änderungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen.

Es ist richtig, dass der Deutsche Modellflieger Verband in den letzten 4 Wochen noch einmal massiven Einfluss auf die Pläne des Bundesverkehrsministeriums genommen hat. Dies durch die Kontaktaufnahme mit den Bundesländern und Gespräche mit Vertretern der selbigen im Bundesrat.

In all diesen Gesprächen haben wir auf eine Rückkehr zu dem Konsensbeschluss zwischen DMFV und dem Bundesverkehrsministerium Stand November 2016 gedrängt. Hiernach hätten alle Flugmodellbetreiber, welche eine Einweisung durch den DMFV erhalten hätten, weiterhin höher wie 100 Meter fliegen können. Multikopter, Drohnen, "klassische" Modellflugzeuge. Das war unsere maximale Verhandlungsposition. Man muss aber auch berücksichtigen, dass die 16 Bundesländer eigene Vorstellungen und Interessen haben. So kamen diese zu dem Ergebnis, dass es grundsätzlich eine Lösung geben soll, die dem DMFV und den Modellfliegern entgegenkommt. Allerdings wurde auch von den entscheidenden Vertretern der Länder deutlich gemacht, dass man für Multicopter eine Höhenbegrenzung haben möchte. Dies insbesondere Hamburg, Hessen und Bayern. Allerdings mit der Möglichkeit, dass Copterpiloten eine Ausnahmegenehmigung beantragen können.

Wir haben insoweit alle unsere Mitglieder von Anfang bis zum Ende bei unserer Lobbyarbeit vertreten. Auch Sie, sehr geehrter Herr xxxxx. Wer hat das sonst getan? Wir sind aber nicht allein auf dieser Welt und die anderen sehr einflussreichen Interessengruppen, z.B. aus der bemannten Industrie und die Sicherheitsbehörden, haben auch starken Druck ausgeübt.

Unter der aktuellen existenzbedrohenden Situation, der schwierigen Gemengelage in der Politik und der in letzter Minute erreichten deutlichen Auflockerung der Pläne der Bundesregierung ist dies ein wichtiger Erfolg, der auch auf europäischer Ebene seine Auswirkungen haben wird.

Eine Kündigung Ihrerseits würden wir bedauern. Wir bitten Sie erst einmal die weitere Entwicklung abzuwarten und zu schauen, wie Sie mit den neuen Regeln zurechtkommen.

Nur nebenbei sei erwähnt, dass der DMFV zeitnah verstärkt auf die Multicopterpiloten zugehen wird. Dies mit einer neuen Internetseite und verstärkten Engagements im Bereich "FPV-Racing".

Mit freundlichen Grüßen / Best regards

FRANK WEIGAND

GESCHÄFTSFÜHRER

Diet schrieb:

Gesendet: Samstag, 4. März 2017 13:38

An: Frank Weigand <f.weigand@dmfv.aero>

Cc: info <info@dmfv.aero>

Betreff: Re: Meine Mitgliedschaft xx/xxx/xxxxx

Sehr geehrter Herr Weigand,

sehr geehrte Damen und Herren,

seinerzeit bin ich Mitglied beim DMFV geworden, weil ich mich dort gut aufgehoben gefühlt habe: eine starke Interessensvertretung gegenüber der Politik, gleichgesinnte Hobby-Kollegen und natürlich auch gleich eine passende Versicherung für mein neues Hobby. Die Zugabe einer interessanten Clubzeitschrift paßte ins Gesamtpaket.

Ich habe ja nun bereits ausführlich dargelegt, was aus meiner Sicht in letzter Zeit falsch lief und bis zuletzt gehofft, daß sich der DMFV nicht "über den Tisch ziehen" läßt und schließlich doch den Schwanz einzieht. Leider ist genau das geschehen, indem das "unvermeidbare Zugeständnis" an die Wirtschaft gemacht und die Interessen der Multikopter-Piloten geopfert wurden.

Mir bleibt unter diesen Umständen leider nur die Kündigung meiner Mitgliedschaft, gemeinsam mit vielen meiner Hobby-Kollegen, die - neben Helis und Fläche - ebenfalls Multikopter fliegen und sich genauso getäuscht sehen.

Hiermit kündige ich also meine Mitgliedschaft im DMFV mit der Nummer xx/xxx/xxxxx zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Mail und die Kündigung.

Freundliche Grüße von einem überaus enttäuschten Mitglied

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