2014-01-20

Zitat:

Die Verbraucherzentrale Sachsen will den Mobilfunkprovider Vodafone wegen irreführender Präsentation von LTE-Tarifen vor Gericht bringen. Bereits Mitte Dezember 2013 hatten die Verbraucherschützer laut eigenen Angaben eine Abmahnung an Vodafone geschickt. "Die Unterlassungserklärung, die wir in Sachen LTE-Tarife gefordert haben, hat Vodafone nicht abgegeben", erklärte Katja Henschler von der Verbraucherzentrale der Pressemitteilung zufolge.

Stein des Anstoßes: Vodafone bewirbt laut Verbraucherzentrale seine LTE-Tarife Zuhause S, M und L derart, dass die nach Ausschöpfung des Tarifvolumens erfolgende Drosselung auf 384 KBit/s verschleiert werde. So würden die "Verbraucherinnen und Verbraucher vielmehr im Sinne einer Flatrate von einer unbegrenzten Internetnutzung zu der versprochenen Geschwindigkeit ausgehen", monieren die Verbraucherschützer. Ebenso will die Verbraucherzentrale vor Gericht auch die Frage prüfen lassen, ob bei dieser Tarifgestaltung eine Drosselung auf gerade mal ein Zehntel der versprochenen Geschwindigkeit überhaupt zulässig sei.

Vodafone erklärte auf unsere Anfrage hin, dass man für die Beanstandung keinen Grund sehe und daher die von der Verbraucherzentrale geforderte Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht abgegeben habe. Die Produktkommunikation weise sehr wohl transparent darauf hin, dass man nur ein bestimmtes Volumen kaufe und danach die Geschwindigkeit reduziert werde. Diese Reduzierung sei im Mobilfunk allgemein üblich und auch im Interesse der Kunden, wie Vodafone erklärte. Denn nur so sei es möglich, "die begrenzten Ressourcen des Mobilfunk-Netzes gerecht auf alle Teilnehmer" zu verteilen. Allerdings wolle das Unternehmen in der Produktdarstellung die reduzierte Übertragungsgeschwindigkeit künftig deutlich heraus stellen.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen verklagt Vodafone wegen LTE-Drossel | heise online

Die Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Sachsen : LTE vor Gericht

Eigentlich kann man Vodafone nichts vorwerfen, da sie ihre Tarife ja dem entsprechend benannt haben (S,M und L), gleichzeitig aber auch bei erreichen des Limits eine Drosselung bevorsteht.

Das haben sie cleverer gemacht als die Telekom, hoffe natürlich zu Gunsten der Verbraucher ob sich ein findiger Anwalt findet, der noch irgendeine fadenscheinige Begründung als Grund zur Klage gegen die Drosselung findet.

Das könnte dann quasy ein Beispiel für andere Anbieter, Mitbewerber sein, die mit Sicherheit gespannt sind auf den Ausgang dieser Klage...

mfg

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