2017-01-05

Müller Müller Rößner - Das Oberverwaltungs­gericht Ber­lin-Bran­den­burg hat in einem vor­läufigen Rechts­schutz­ver­fahren ent­schie­den, dass das Aus­wär­tige Amt ver­pflich­tet ist, einem Presse­ver­tre­ter Aus­kunft über den Inhalt der recht­lichen Prü­fung des von dem Mode­ra­tor Böhmer­mann unter dem Titel „Schmäh­kritik“ vor­getra­genen Ge­dichts auf den türki­schen Staats­präsi­den­ten zu geben. Der 6. mehr

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