2014-12-01

Fachanwalt für IT-Recht - Der von der gegnerischen Partei persönlich geschriebene Brief klingt vorwurfsvoll: "Ihr Schreiben vom 13.11.2014 in der Zwangsversteigerungssache xxxxxxxxx habe ich heute zur Kenntnis genommen. Auf Grund Ihrer unverschämten Lüge gegenüber dem AG Burgwedel, „die Forderung an die xxxxxxxxx Vermögensverwaltung sei nach Ihrem Kenntnisstand bereits gepfändet", werde ich noch heute g ... mehr

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