2016-06-20

Kanzlei Hasselbach | Magazin - Das Vorstellungsgespräch ist überstanden und voller Freude hält man den Arbeitsvertrag in der Hand. Doch Vorsicht – wer diesen nun blind unterschreibt, kann später das Nachsehen haben. Ist der Vertrag nämlich einmal geschlossen, werden die meisten Inhalte verbindlich. In Arbeitsverträgen können aber eine Menge Dinge stehen, die dort aus Ihrer Sicht besser stehen sollten oder ... mehr

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