2014-11-12



Inzwischen dürfte es jeder mitbekommen haben: der Online-Flohmarkt Kleiderkreisel führt Ende November ein neues Bezahlsystem ein und wird damit gleichzeitig gebührenpflichtig. Alle Informationen zum neuen Bezahlsystem, sowie alle Vor- und Nachteile könnt ihr noch mal in meinem letzten Post „Shitstorm: neues Kleiderkreisel Bezahlsystem“ nachlesen. In den letzten Wochen hat sich aber noch so einiges getan, weshalb es an der Zeit für ein Update ist.

Vorgestern veröffentliche das Kleiderkreisel Team einen neuen Foren-Beitrag mit der Überschrift „Bezahlsystem – die nächsten Schritte“, in welchem u.a. die neuen AGB vorgestellt werden. Und damit dürfte auch die letzte Hoffnung verflogen sein, dass KK doch noch von der Einführung seines neuen Bezahlsystems absieht.

Was erwartet uns in den nächsten Tagen?

Ab Mittwoch, den 12.11.2014 (ja, das wäre schon heute, kann sich aber laut Kleiderkreisel auch ein paar Tage verzögern) soll die neue Rubrik „Verpackungsgröße“ beim Anbieten von Artikeln eingeführt werden. In dieser Rubrik sollen Verkäufer zukünftig festlegen, wie ihre Artikel bei einem Verkauf über das Bezahlsystem verschickt werden sollen. Die Versandkosten werden dann entsprechend der Auswahl von Kleiderkreisel berechnet. Übrigens: In den letzten Tagen ist zudem angekündigt worden, dass der Versand bei einem Verkauf über das KK Bezahlsystem vorerst ausschließlich per DHL / Deutsche Post möglich ist. Entgegen der Annahme von zahlreichen KK Mitgliedern, wird unversicherter Versand aber weiterhin möglich sein. Mit der Einführung der neuen Rubrik ändert sich also vorerst folgendes:

„1. Wer einen Artikel anbietet oder bearbeitet, muss eine Verpackungsgröße angeben.

2. Außerdem werden alle Kreisler, die Artikel anbieten bzw. bearbeiten wollen, den neuen AGB zustimmen müssen.“ (Kleiderkreisel Forum)

Für mich klingt das nun erst mal so, als wären lediglich Artikel betroffen, die neu eingestellt oder bearbeitet werden. Was ist also mit Artikeln, die bereits eingestellt sind und die ich nicht bearbeiten möchte? Ich habe erst befürchtet, dass Kleiderkreisel alle Mitglieder auffordern wird, allen bereits eingestellten Artikeln eine Verpackungsgröße zuzuordnen, wenn sie weiterhin zum Verkauf stehen sollen. Wäre meine Befürchtung eingetroffen, hätte das also bedeutet, dass jeder Verkäufer, der seine Artikel weiterhin zum Kauf anbieten möchte, gezwungen ist seine Artikel zu bearbeiten und einhergehend damit auch gezwungen ist, den neuen AGB zuzustimmen. Scheinbar ist meine Befürchtung aber unbegründet und bereits eingestellte Artikel müssen vorerst nicht bearbeitet werden:


Quelle: Kleiderkreisel (hier)

Also gilt die Neuerung wohl tatsächlich vorerst nur für Artikel, die bearbeitet oder neu eingestellt werden.

Kleiderkreisel kündigte übrigens an, dass jedes Mitglied spätestens bis gestern Abend eine Nachricht mit den geplanten Neuerungen erhalten haben soll. Also, ich weiß nicht wie es bei euch ist, aber ich habe bisher noch keine Nachricht erhalten und bin gespannt, ob da noch eine kommt und wenn ja, welche Informationen darin enthalten sein werden. Es bleibt spannend.

Update: Es hat sich nicht verzögert, die neue Rubrik ist seit eben eingeführt. Hier erfahrt ihr genaueres.

Die Verpackungsgrößen

Also weiter im Text: welche Verpackungsgrößen werden zur Auswahl stehen? Kleiderkreisel spricht von je drei Verpackungsgrößen für versicherten und unversicherten Versand.



In der Tabelle seht ihr die möglichen Versandarten. Wie bereits erwähnt wird der Versand vorerst nur per DHL/Deutsche Post möglich sein. Laut Kleiderkreisel wird aber über die Integration weiterer Versandunternehmen, wie z.B. Hermes nachgedacht. Wer sich die Tabelle angesehen hat, dem wird nicht entgangen sein, dass Warensendungen über das Kleiderkreisel Bezahlsystem nicht möglich sind. Darauf werde ich unter „Sicherheit“ noch kurz eingehen. Einschreiben bedeutet übrigens, dass die Sendung dem Zusteller persönlich (oder einem Empfangsberechtigten) gegen Unterschrift übergeben wird. Die Unterschrift kann dann online unter „Sendungsverfolgung” eingesehen werden. Alle o.g. Preise entsprechen exakt den Portogebühren der Deutschen Post und DHL, d.h. Kosten für Verpackungsmaterial o.ä. sind nicht einberechnet.

Die neuen Kleiderkreisel AGB

Die kompletten AGB könnt ihr hier einsehen. Kurz zusammen gefasst: viel Blabla, vieles ist geblieben, ein paar Sachen haben sich geändert. Soweit ich das beurteilen kann, ist aber  im Prinzip alles um das Bezahlsystem so festgehalten, wie bereits von KK angekündigt. Wer den neuen AGB innerhalb von zwei Wochen (nach offizieller Bekanntgabe) nicht widerspricht, akzeptiert diese automatisch. Die konkrete Beurteilung der neuen AGB überlasse ich an dieser Stelle aber lieber Personen, die über juristisches Fachwissen verfügen. Was mir jedoch beim Lesen aufgefallen ist, sind folgende Punkte:

Quelle: Kleiderkreisel (hier)

Über die Frist, bis der Geldbetrag freigegeben wird, gab es bisher (meines Wissens) keine genauen Informationen. Hier lesen wir also, dass sich Käufer innerhalb von drei Tagen, nachdem sie einen Artikel erhalten haben, bei Kleiderkreisel melden müssen, falls etwas nicht stimmt. Andernfalls wird der Betrag „freigegeben“. Markiert ein Verkäufer innerhalb von sechs Tagen einen Artikel nicht als verschickt, kann der Betrag wieder dem virtuellen Konto des Käufers gutgeschrieben werden.

Quelle: Kleiderkreisel (hier)

Wie ihr oben lesen könnt, ist in den AGB keine konkrete Handhabung für Unstimmigkeiten festgehalten. KK hat zu dem Thema allerdings in den Foren Stellung bezogen – genaueres lest ihr gleich unter „Sicherheit“.

Darüber hinaus ist diese „Preisliste“ Teil der neuen AGB.

Ab der endgültigen Einführung der neuen AGB und des Bezahlsystems (voraussichtlich Ende November) müssen die neuen AGB von allen Nutzern akzeptiert werden, ganz gleich ob man Kleiderkreisel als Käufer, Verkäufer oder nur als aktives Forenmitglied nutzen möchte.

Die Mangopay AGB

Wer die neuen AGB akzeptiert, akzeptiert auch gleichzeitig die AGB von Mangopay, welche ihr im vollen Umfang hier einsehen könnt. In den Mangopay AGB lassen sich ein paar interessante Entdeckungen machen. In dem „Fragen und Antworten zum Bezahlsystem“ Thread ist zu lesen, dass eine Anmeldung bei Mangopay nicht nötig ist und dass sich für minderjährige Nutzer nicht viel ändern wird. Aus den AGB von Mangopay können wir aber entnehmen, dass eine Registrierung bei Mangopay ausschließlich volljährigen Nutzern vorbehalten ist. Da die Registrierung bei Mangopay aber laut der AGB nicht vom Nutzer selbst vorgenommen, sondern KK für seine Mitglieder das entsprechende Konto anlegt, stellt sich mir die Frage, ob damit die Mangopay Bedingungen außer Kraft gesetzt sind oder ob zukünftig tatsächlich nur noch volljährige Nutzer bei KK Artikel über das Bezahlsystem verkaufen können. Eine konkrete Stellungnahme hierzu konnte ich leider nicht finden.

Quelle: Kleiderkreisel (hier)

Punkt 3.3 der Mangopay AGB behandelt die Nutzungsbeschränkungen des E-Geld-Kontos. Daraus geht hervor, dass für Nutzer, die ihre Identität bislang nicht nachgewiesen haben, folgende o.g. Beschränkungen gelten. Frage: Muss ich also zukünftig den Identitätscheck bei KK durchführen, um keine Einschränkungen zu haben?

Wie bereits in meinem letzten Artikel „Shitstorm: neues Kleiderkreisel Bezahlsystem“ erläutert, werden alle Einnahmen der Verkäufer vorerst zu E-Geld. Die Überweisung auf das eigene Bankkonto muss der Verkäufer anschließend selbst in Auftrag geben. Über die Dauer dieser Transaktion gab es bislang keine konkrete Stellungnahme. Unter Punkt 4.2 erfahren wird endlich, dass es bis zu fünf Werktage nach Auftragserteilung zur Überweisung dauern kann, bis das Geld auf das Bankkonto des Verkäufers überwiesen wird.

Quelle: Kleiderkreisel (hier)

Sonstige Neuigkeiten

Sicherheit

Laut Kleiderkreisel soll das neue Bezahlsystem vor allem für Sicherheit sorgen. Und wie? Bei versichertem Versand ist die Sache noch relativ einfach: Geht ein Paket nachweislich verloren, überweist KK dem Käufer das Geld zurück. Der Verkäufer hat einen etwas komplizierteren Weg: Er muss sich mit allen Belegen (Sendungsnummer & Nachweise über den Inhalt) an die Deutsche Post/DHL wenden und sollte im Idealfall eine Entschädigung erhalten. Soweit so gut. Aber Kleiderkreisel kündigte direkt zu Beginn auch eine Sicherheit für unversicherten Versand an. Und damit ging auch das Rätselraten los. Wie kann ein Unternehmen Sicherheit für unversicherten Versand bieten? Die Antwort ließ lange auf sich warten, aber KK hat inzwischen eine Idee – und was für eine!

Gibt ein Käufer an, seine unversicherte Lieferung nicht erhalten zu haben, kontaktiert KK den Verkäufer und verlangt einen Beleg der deutschen Post/DHL. Und jetzt kommt es: Hat der Verkäufer den (einen passenden) Beleg, bekommt er auch sein Geld. Und der Käufer? Der bekommt eine Entschädigung in Höhe von maximal 20 Euro, die von KK getragen wird. So richtig durchdacht wirkt diese Lösung für mich nicht. Eine unversicherte Lieferung hat nunmal keine Sendungsnummer oder ähnliches – lediglich der Wert und das Datum geben kleine Anhaltspunkte, ob es sich bei dem Beleg tatsächlich um die vermeintlich verloren gegangene Lieferung handeln könnte. Hier ergeben sich also viele Möglichkeiten für einen Betrug seitens des Verkäufers. Um diesen Betrug möglichst klein zu halten, gehe ich davon aus, dass KK sehr streng in der Beurteilung der Belege sein wird. Möchte man als Verkäufer diese „Sicherheit“ also in Anspruch nehmen, empfiehlt es sich wahrscheinlich, Briefmarken und Paketmarken nicht mehr im Voraus zu kaufen, sondern immer nur am Versandtag selbst. Und selbst dann hat ein Verkäufer wahrscheinlich immer noch nicht die Garantie, dass der Beleg von KK akzeptiert wird. Mir stellt sich also auch hier die Frage, wie genau KK dies handhaben will. Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese “Lösung” praktikabel ist. Aber wir werden sehen. Zumindest lohnt sich unversicherter Versand für Käufer auch nur, wenn der Betrag nicht viel höher als 20 Euro ist. Das finde ich so weit aber in Ordnung, da ich durchaus der Meinung bin, dass man bei höheren Beträgen als Käufer (zur eigenen Sicherheit) bereit sein sollte, etwas mehr für versicherten Versand zu bezahlen. Dass Warensendungen im neuen Bezahlsystem nicht vorgesehen sind, mag viele ärgern oder wundern, aber aus Sicht von Kleiderkreisel kann ich diese Entscheidung tatsächlich nachvollziehen. Da Warenlieferungen grundsätzlich offen verschickt werden müssen, kann hier natürlich auch schneller mal was verloren gehen. Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht, dass Warensendung auch durchaus mal länger als fünf Werktage unterwegs sein können – bei Briefen ist mir das zumindest bislang nicht passiert.

Gebühren

Die Gebühren liegen weiterhin bei 0,50 € pro Transaktion + 10 % Provision. Allerdings gibt es eine, wie ich finde, positive Neuigkeit zu berichten: Kleiderkreisel kündigt an, dass die Gebühren pro Transaktion maximal bei 10 € liegen. Wer also einen Designerartikel für 250 € verkauft, zahlt nicht, wie anfangs angenommen 25,50 €, sondern nur 10 € (oder 10,50 € – das geht nicht eindeutig aus den Angaben hervor). Das ist doch mal was.

Ein bisschen Spaß muss sein.

Abschließen möchte ich das Update gerne mit ein paar amüsanten Neuigkeiten. Auf der Startseite von Kleiderkreisel konntet ihr gestern noch eine zentrale Ankündigung mit den Worten „Verkaufen mit dem sicheren Kleiderkreisel Bezahlsystem“ finden – habt ihr da drauf geklickt, seid ihr auf eine Seite geleitet worden, die sehr, wirklich sehr spärlich mit Informationen versehen war, sodass ich richtig schmunzeln musste. Seit heute morgen werdet ihr aber zu einer etwas informativeren Seite weitergeleitet, nämlich auf diese hier.  Da hat wohl einer mitgedacht. Schade.

In den letzten Tagen haben zahlreiche Mitglieder in den KK Foren ihren Umzug zu Kleiderkorb angekündigt und teilweise auch Werbung für Kleiderkorb gemacht. Dass das Kleiderkreisel nicht gefällt ist klar und sogar verständlich, aber wer seine Community derart verärgert, muss damit wohl rechnen. Im Zuge des Ansturms auf Kleiderkorb hatten diese den ehemaligen KK Mitgliedern verkündet, dass sie versuchen werden, einen Weg zu finden, wie diese ihre Bewertungen mit zu Kleiderkorb nehmen können. Scheinbar hatten sie einen Weg gefunden – inzwischen hat KK dies aber wohl unterbinden können. Und jetzt das Amüsante: In den neuen AGB von KK finden sich folgende Sätze:

Quelle: Kleiderkreisel (hier)

Ob diese Sätze nun neu sind, kann ich nicht genau sagen, aber ich finde es ist sehr naheliegend.

Die Alternativen

Und damit wären wir auch schon beim nächsten Thema. Ob und inwiefern man Kleiderkreisel weiterhin nutzen möchte, bleibt natürlich jedem selbst überlassen. Ich persönlich hatte mich nach der Bekanntgabe der geplanten Neuerungen dazu entschieden, mir das neue Bezahlsystem erst mal anzuschauen und dann zu entscheiden, ob ich KK weiterhin nutzen möchte. Mich persönlich schrecken weniger die Gebühren ab, als die Tatsache, dass es eine ganze Weile dauert, bis das Geld letztendlich auf meinem Bankkonto eingeht. Aber welche Alternativen gibt es? Hier seht ihr einen kleinen Vergleich der Alternativen:

Kleiderkreisel

Kleiderkorb

Mädchenflohmarkt

Ebay

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