2015-02-24

Zurück zur Sachlichkeit:

Ich habe nochmal über die Frage abgekürzter vs. Langnamen nachgedacht. ubahnverleihs (twitterbedingt) kurze Aussage, eine Wikidata-basierte Lösung sei (derzeit) nicht besonders gut nehme ich ernst. Ich habe gestern selbst eingesehen, dass Langnamen nicht unbedingt das Beste sind. Die Regiobahn in NRW, die dort die Bahnstrecke Neuss–Kaarst (Infrastruktur) betreibt, heißt laut Impressum Regionale Bahngesellschaft Kaarst-Neuss-Düsseldorf-Erkrath-Mettmann-Wuppertal mbH, tritt sonst aber oft als Regiobahn GmbH auf. Mit der BOGESTRA (Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG) gibt es einen ähnlichen Fall.

Ich denke, dass man mit Abkürzungen, die mindestens sechs Zeichen haben, in den Bereich oft schützbarer Markennamen kommt und die Namen somit relativ einzigartig (oft auch branchenübergreifend) werden.

Mein Vorschlag:
1. Bei Abkürzungen, die kürzer als sechs Zeichen sind, ist ein Langname zu verwenden.
2. Wir verwenden den Langnamen, der Impressum verwendet wird.
3. Bei ausgeschriebenen Namen wird auf abgekürzte Geschäftsformen (GmbH, AG, AöR) verzichetet.
4. Es kann diskussionswürdige Ausnahmen geben, wenn der Name sehr lang ist und die vorgeschlagene Kurzform markenrechtlichen Schutz in einer größeren Anzahl an Branchen besitzt. [2]

Beispiele:
DVB -> Dresdner Verkehrsbetriebe
DVG -> Dessauer Verkehrsgesellschaft oder Duisburger Verkehrsgesellschaft
AVG -> Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (nicht Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH)
DB -> Deutsche Bahn (schon allein einer differenzierteren Auswertung wegen sind die Namen der Töchter zu bevorzugen, wenn man den Betreiber genau kennt)
DB Netz -> ist schon der Langname
DB Netz AG -> DB Netz
BOGESTRA -> BOGESTRA
Rheinbahn -> Rheinbahn
Eisenbahninfrastrukturunternehmen Regiobahn -> Regiobahn
Eisenbahnverkehrsunternehmen Regiobahn -> Regiobahn oder vielleicht "Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft"? (Regiobahn kann man nicht markenrechtlich schützen, mit Zusätzen ist es auch anderswo noch in Gebrauch)
Veolia -> Veolia Verkehr ("VEOLIA" ist zwar eine geschützte Wortmarke, aber man möchte den HEX-Fahrkartenschalter vom Stromverteilerkasten auf dem Gelände eines Heizkraftwerks unterscheiden können)
CD -> České dráhy (viel Spaß beim Tippen, es gilt hier dasselbe wie bei der Deutschen Bahn, falls die České dráhy auch mehrere Töchter hat)
SWEG -> "SWEG Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellschaft"

Ich denke, dass wir den Namen, der im Impressum der Website verwendet wird, verwenden sollen.

Die Beschränkung "kürzer als sechs" ist nicht in Stein gemeißelt. Von mir aus auch fünf.

Ich befürworte die Anwendung dieser Regel auch auf network=*, da eine hierarchische Abkürzung (z.B. network=DE:NW:VRR) an länderübergreifenden Verkehrsverbünden scheiter und somit schon die Einmaligkeit leidet. Der Karlsruher Verkehrsverbund reicht über drei Bundesländer/Regionen – Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und zu kleinen Teilen das Elsass. DE:BW:KVV oder DE:RP:KVV oder gar FR:A:KVV? (Der KVV reicht nämlich bis Lauterburg und Weißenburg)

Ich empfehle allen Interessierten einen Blick auf Jochens Auswertung von Lang- und Kurzschreibweisen bei Objekten mit public_transport=*.

Viele Grüße

Michael

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