2015-12-26

Toyobruder wrote:
Hast du einen Unfall und dein Auto wird überprüft, wird deine Versicherung eine Übernahme des Schadens nicht übernehmen, da die ABE erloschen ist.

Auch wenn ich Wiederholungen üblicherweise meide, aber diese Aussage ist bzgl. der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers falsch! Es besteht im Schadensfall lediglich die Möglichkeit des Regress des Versicherers beim Halter. Dieser Regress ist aber limitiert auf maximal 5.000 EUR und kommt auch nur dann zum Tragen, wenn der vom Halter bzw. Fahrer verschuldete Unfall kausal auf die Veränderung am Fahrzeug zurück zu führen ist. Die vorstehende Aussage gilt für Deutschland sowie die meisten europäischen Staaten. Bei Dänemark, dem Wohnland des Threadstarters, bin ich vorsichtigt, weil sich Dänemark bei der Umsetzung vieler EU-Richtlinien einen Dispens hat erteilen lassen und das Haftpflichtversicherungsrecht durchaus europarechtlich geprägt ist.

Viel interessanter ist in D. bei solchen nicht eingetragenen Umbauten mit Auswirkungen auf den Hubraum und/oder die Emissionen der steuerrechtliche Aspekt: Da der Hubraum des 6-Zylinders deutlich größer ist als beim 4-Zylinder, liegt nach deutschem Steuerrecht eine Steuerhinterziehung vor. Das kann auch bei Vorliegen einer Ersttat mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe enden. Da sind die Jungs vom Finanzamt und auch die Gerichte, gerade bei den kleinen Fischen, gnadenlos. Die Höhe der Steuernachzahlung ist dann meistens auch ein Thema: Weise dem Finanzamt erstmal nach, dass der Umbau erst wenige Monate alt ist. Das Finanzamt geht in der Regel davon aus, dass der Umbau bereits vor 10 Jahren stattfand, um den gesamten nichtverjährten Steuerbetrag abgreifen zu können.

Gruß

Florian

Statistics: Posted by HJ61-Freak — Sat 26. Dec 2015, 10:00

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