2013-03-10

Ich habe festgestellt, dass dieser Thread allgemein noch fehlt und dachte mir da... dann eröffne ich ihn einfach mal.

Hier kann jeder Staat einfach seine Verfassung rein posten und von anderen vielleicht ein paar Hinweise zum Verbessern bekommen.

Aber es wäre super, wenn sobald die Verfassung überarbeitet wurde oder der Regent sagt, er will sie sol lassen, dass diese dann immer wieder gelöscht werden.

Und ich werde als erstes dann mal mit einer Verfassung für Sowland anfangen...Verfassung der Volksrepublik Sowland

§1 Allgemein:

Die Volksrepublik ist eine sozialistische Demokratie. Ihre Grundpfeiler sind Menschenrechte, Solidarität, Freiheit und Frieden

§2 Grundrechte:

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

(2) Jeder Mensch muss vor Folter, Menschenversuchen ohne eigene Einwilligung, Zwangssterilisation und Kastration, Körperstrafen und entwürdigenden Behandlungen geschützt werden.

(3) Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit, Eigentum und die Sicherheit der Person.

(4) Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungs-, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

(5) Jeder Mensch muss vor willkürlichen Eingriffen in die Privatssphäre geschützt werden.

(6) Jeder Mensch darf frei seinen Beruf wählen.

(7) Jeder Mensch hat das Recht auf wirksamen und bezahlbaren Rechtsschutz.

(8) Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtliches Gehör.

(9) Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung.

(10) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit und angemessenen Lohn.

(11) Jeder Mensch hat das Recht auf die Gründung von Gewerkschaften, Vereinen und Parteien als politische, soziale und gesellschaftliche Bündelungen von Interessen und Stimmen.

(12) Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist sicher.

(13) Die Familie muss geschützt werden.

(14) Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Lebensstandard und Ernährung.

(15) Jeder Mensch hat das Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitsstandard.

(16) Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung.

§3 Pflichten des Staates:

(1) Respektierungspflicht der Menschenrechte, solange kein grober Verstoß gegen sie vorzuweisen ist oder es die Sicherheit der Volksgemeinschaft erfordert.

(2) Schutzpflicht der Menschenrechte gegenüber Übergriffen von Dritter.

(3) Der Staat hat für die Gewährleistung der Menschenrechte Sorge zu tragen.

§4 Solidarität:

(1) Die Volksrepublik Sowland verpflichtet sich der Solidarität zu allen unterdrückten Völkern.

(2) Die Volksrepublik Sowland verpflichtet sich der Solidarität zu allen Staaten Afrikas.

(3) Die Volksrepublik Sowland verpflichtet sich der Solidarität zu allen Mitgliedern ihres Bündnisses und Vertragspartnern.

§5 Frieden:

In Bezug auf historische Taten verpflichtet sich die Volksrepublik in Krisen und Kriegen die Vermittlerrolle zu übernehmen und mit allen Möglichkeiten den Frieden zu bewahren oder wieder entstehen zu lassen.

§6 Staatsaufbau:

Die Volksrepublik Sowland hat die Staatsform des demokratischen Sozialismus.

(1) In der Volksrepublik Sowland wird das 3 Gewaltenprinziep verwendet.

(2) Der Senat ist das Legislative Organ Sowlands. Er wird auf 3 Jahre direkt gewählt.

(3) Der Volksbeauftragte ist das Oberhaupt der Volksrepublik. Er vertritt den Staat nach Außen und hat die Exekutive unter sich. Bei Senatsentscheidungen hat er ein Vetorecht.

Er schlägt die Mitglieder des Volkskabinettes vor und wird auf 4 Jahre gewählt.

(4) weitere Exekutiven:

(a) Volkspolizei

(b) Kriminalpolizei

© Staatspolizei/Geheimdienst

(d) Volksarmee

(5) Der Oberste Gerichtshof ist das judikative Organ der Volkrepublik und wird von allen Juristen Sowlands gewählt auf 7 Jahre.

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