2015-08-30

Hier eine Ansammlung von Informationen zum Thema Flugrecht und Luftrecht sowie die maximal erlaubte Flughöhe für Drohnen, Multicopter und Quadrocopter wie den Dji Phantom, Phantom 2 & VISION oder den Dji Flame Wheel

Da Thema Luftsicherheit und Flugrecht scheint im Modellbau allgemein ein heiß diskutiertes Thema zu sein und rechtlich nicht wirklich einfach durchschaubar. Außerdem gibt es viele Halbwahrheiten im Netz.

Fakt ist, daß man mit seinem ferngesteuerten Flugzeug oder Multicopter auch den gesetzlichen Bestimmungen unterliegt und keine Narrenfreiheit genießt. Dies gilt, unabhängig vom Aufstiegsgewicht und der Flugzeutgart. Selbst Drachen sind davon nicht ausgenommen.

Alle Informationen und Angaben ohne Gewähr! Sollte es Änderungsvorschläge für dieses Thema geben, bitte ein separates Thema anlegen und Link an mich senden. Dieses Thema selbst bleibt ersteinmal geschlossen, um Diskussionen über "Glaubenskriege" zum Luftrecht zu vermeiden.

Allgemeine Bestimmungen

Denn alle gehören zur Gattung der Luftfahrzeuge und unterliegen dem Luftrecht. Dies ist gesetzlich im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verankert (§ 1 Abs. 2 LuftVG). Luftfahrzeuge sind:

Flugzeuge

Drehflügler

Luftschiffe

Segelflugzeuge

Motorsegler

Frei- und Fesselballone

Drachen

Rettungsfallschirme

Flugmodelle

Luftsportgeräte

sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte,

sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

Prinzipiell gilt, daß die Nutzung des Luftraumes in Deutschland frei ist, solange die Nutzung nicht durch andere Gesetze eingeschränkt ist. Derer gibt es aber viele, die zu beachten sind!

Mit einem Aufstiegsgewicht von unter 5kg und für rein private Zwecke (Hobby) - also ohne gewerbliches Interesse, benötigt man für Multicopter keine gesonderte Aufstigsgenehmigung, solang man sich im dafür vorgesehenen Luftraum bewegt. Details zu Aufstiegsgenehmigungen hier: Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

In jedem Falle aber benötigt man eine gesonderte Haftpflichtversicherung. Details dazu hier: Versicherung für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter - Haftpflicht (vorgeschrieben!)

Wo darf ich fliegen und wie hoch darf ich fliegen?

Generell gilt als Faustregel, daß man sich von Flugplatzen, Flughäfen und Wohngebieten / Städten / Wohnsiedlungen mindestens 1,5 km entfernt halten sollte. Das menschliche Verständnis sollte einem darüber hinaus sagen, daß man nicht über Menschen / Menschenansamlungen, Straßen oder Autobahnen oder über Tieren fliegen sollte. Außerdem benötigt man das Einverständnis von Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück man sich befindet.

Dies sind aber nut grobe Richtwerte, die gesetzlich noch durch verschiedene individuelle Fakten eingeschränkt werden können.

Z.B. ist das Fliegen mit Modellen, Multicoptern, Quadrocoptern und Drohnen nur im so genannten unkontrollierten Luftraum ohne weitere Genehmigungen udn Freigaben gestattet. Die geografische Aufteilung der Lufträume und damit auch die Höhenabgrenzungen der Lufträume untereinander sind in der so genannten ICAO Karte Luftfahrtkarten festgesetzt. Diese wird auch von der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) verwendet.

Strenggenommen muss man sich vor jedem Flug in dieser Karte informieren, wie die Luftraumsituation am aktuellen Standort aufgeteilt ist.

Der unkontrollierte Luftraum (allgemein) ist mit G bezeichnet und beginnt endet normalterweise in einer Höhe von 2500ft (Fuss) - dies entspricht 762 Metern über Grund. In Angrenzung z.B. an Flughäfen kann dieser unkontrollierte Luftraum aber auch treppenartig abgestuft sein und zuerst auf 1700 ft (518m über Grund) und dann sogar auf 1000 ft (304,8m über Grund) abgesenkt sein. In Unmittelbarer Nähe zum einem Flugplatz endet dieser unkontrollierte Luftraum der Kategorie G dann ganz. Auf / Über einem Flugplatz befindet sich der kontrolierte Luftraum (englisch: controlled = CTR) der Kategorie D (= D CTR). Daher die Empfehlung, zu Flughäfen und Flugplätzen immer eine Abstand von mindestens 1,5km einzuhalten. Je nach Größe und Einflugsschneise oder z.B. auch wegen Überlagerungen benachbarter Flugplätze kann dieser kontrollierte (und für uns daher verbotene) Luftraum D CTR auch größer sein, wie dieser 1,5km Radius. Daher Flugplätze am besten großräumig meiden (z.B. > 5km) oder in den ICAO Karten (siehe weiter unten) genau informieren, wie / wo dieser Luftraum endet!

Daher ist die Schlussfolgerung, daß man im Abstand von 1,5km zu Ortschaften und Flughäfen und mit einer maximalen Flughöhe von 304,8m rechtlich immer "sicher" sei, falsch.

Z.B. schreibt das Luftrecht vor, daß Modellflugzeuge ohne weitere Genehmigungen sowieso nur in unmittelbarer Sichtreichweite betrieben werden dürfen. Diese ist bei 300 Metern schon lange nicht mehr gegeben.

Außerdem gibt es noch andere Einschzränkungen

Man bedenke außerdem, dass Kleinflugzeuge bis zu einer Tiefe (Mindesthöhe) von 600ft (600 Fuss = 182,88 Meter) fliegen dürfen. Hubschrauber der Polizei und Rettung befinden sich sogar oft noch weit unter dieser Mindesthöhe!

Edit: es gibt neue Ausnahmen / Ergänzungen von der DFS (Deutsche Flugsicherung) im Luftrecht:

Neu ist ab dem 1. Juni 2015 die Regelung im Umkreis der 16 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen. Hier schützt eine sogenannte Kontrollzone individueller Lage und Ausdehnung den an- und abfliegenden Verkehr des Flughafens. Innerhalb eines Abstandes von 1,5 km vom Flughafenzaun ist die Nutzung von Flugmodellen und unbemannten Flugsystemen (Drohnen) grundsätzlich ganz verboten. Außerhalb des 1,5 km-Abstandes benötigt jedes Luftfahrzeug, das in die Kontrollzone einfliegt, eine Freigabe der Flugsicherung. Dies gilt auch für kleine Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge. Die Freigabe für Flüge von Flugmodellen bis 5 Kilo Gesamtgewicht und einer Höhe von höchstens 30 Metern über Grund gilt mit der neuen Regelung pauschal als erteilt. Für unbemannte Luftfahrzeuge bis 25 Kilo Gesamtgewicht gilt dies bis zu 50 Meter Flughöhe.

Für beide Gruppen sind bei der Nutzung noch weitere wichtige Grundregeln zu beachten:

Der Flugbetrieb darf nur in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden. Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite. Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten. Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen. Über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern darf grundsätzlich nicht geflogen werden. Gerät ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug außer Kontrolle, ist dies unverzüglich der Flugsicherung zu melden.

Die Grundregeln gelten selbstverständlich auch für Flüge im unkontrollierten Luftraum.

Über weitere Regeln und über die Lage und Größe der Kontrollzonen informiert die Website der DFS unter der Rubrik „Luftsport und Freizeit“.
Internationale deutsche Verkehrsflughäfen sind:
Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld, Münster-Osnabrück, Dresden, Erfurt, Leipzig, Düsseldorf, Köln/Bonn, Frankfurt, Saarbrücken, Stuttgart, Nürnberg, München

(Quelle: Pressemitteilung DFS, Langen, 26. Mai 2015)

Lufträume:

Der Himmel ist in so genannte Lufträume - also "Zonen" ingeteilt, die sich nebeneinander und oder übereinander schichten. Hier eine grobe Einteilung und Erläuterung der wichtigsten Lufträume:

Luftraum A, B, C, D, E: kontrollierte Lufträume - Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich. Generell also für Modellflug / Drohnen / Multicopter ersteinmal verboten / tabu.

Luftraum G: unkontrollierter Luftraum - keine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich - dies ist der Bereich, in dem wir uns aufhalten müssen! Dieser Luftraum beginnt ab Grund (GND) und ist in der Höhe auf 2500ft (762 Meter) begrenzt. Allerdings kann die Höhe auch auf 1700ft (518 Meter) oder 1000ft (304,8 Meter) schrittweise herabgesetzt sein (z.B. in der Nähe von Flughäfen)

Luftraum ED-R: Flugbeschränkungsgebiete (Restricted Areas) - oft über Kernkraftwerken, Militärübungsplätzen, Schießanlagen etc. Generell also auch für Flugverkehr verboten.

In der folgenden Beispielzeichnung, die einen seitlichen Schnitt durch die Lufträume zeigen soll, sieht man eine typische Unterteilung. Über dem Flugplatz liegt der kontrollierte Luftraum D bzgl D CTR. Der Kontrollierte Luftraum E ist stufenweise vor dem Flugplatz herabgesetzt, sodaß landende Flugzeuge sich auch im Landeanflug weiterhin im kontrollierten Luftraum befinden:

drohnen-forum.de/index.php/Att…c570a86988bff2b3b57836e85

Die Lufträume sind in verschiedenen Karten festgehalten.

ICAO Karte

Die ICAO Karte ist eine der wichtigsten Karten für alle Piloten. Hier sind die Lufträume und Flugzonen genau definiert.

Die ICAO Karten kann man auf dem Portal der Deutschen Flugsicherung (DFS) kostenlos einsehen. Allerdings muss man sich vorher registrieren und einloggen: DFS Portal

Für Android Smartphones gibt es auch eine interessante kostenlose App für Flugkarten, sodaß man sich sogar mobil vor Ort informieren kann: VFRnav App

Dort im Menü unter "Flugvorbereitung" > VFReBulletin

Die angezeigte Karte ist ersteinmal eine leere Karte von OpenStreetMap (OSR). Rechts in der Legende auf der Karte muss man von OSR auf ICAO umschalten. Die rosafarbenen Bereiche um und über den Flugplätzen zeigen in der Regel den kontrollierten Luftraum CTR D an. An den Grenzen der markierten Bereiche steht, um welchen Bereich es sich handelt. [D 2000/GND] z.B. bedeutet: Luftraum der Kategorie D, der sich vom Boden (GND = Ground = Boden) bis zu einer Höhe von 3000ft (Fuß) erstreckt. Der untere Wert bezeichnet die untere Grenze dieser Zone, der obere Wert die Obergrenze.

drohnen-forum.de/index.php/Att…c570a86988bff2b3b57836e85

Abkürzungen:

GND (Ground = Bodenhöhe)

MSL (Mean Sea Level = Meeresspiegelhöhe)

AGL (Above Ground Level = über Bodenhöhe) > 1000 AGL bedeutet also 1000 Fuss über Bodenhöhe (304,8 Meter)

FL (Flightlevel = Flugfläche) - dies ist eine Höhenangabe in Abhängigkeit vom Luftdruck - also niemals gleich und nicht in pauschalten Höhenzahl angebbar. Aber 100FL liegen je nach Luftdruck grob in einer Höhe von 10.000ft (Fuss) und damit in ca. 3048m Höhe (also grober Richtwert - da dies ohnehin Höhen sind, in denen wir uns mit Quadrocoptern und Multicoptern nicht bewegen können und dürfen).

HX - Lufträume, die zusätzlich mit HX gekennzeichnet sind, sind nur temporär / können nach Bedarf aktiviert werden

Wie darf ich fliegen (autonom / Autopilot / FPV)?

Autopilot / autonomes Fliegen

Primär stellt sich hier die Frage: Darf ich mit "Autopilot" fliegen - also ist das so genannte automatisch-autonome Fliegen erlaubt? Gängige System sind hier z.B. die Dji Groundstation (iPad Ground Station) oder das Wookong M Waypoint System. Prinzipiel fallen aber auch Mechanismen wie der Naza-M GoHome Modus unter das autonome Fliegen (Autopilot).

Prinzipiell ist das autonome Fliegen nicht verboten, aber eng an verschiedene Voraussetzungen gekoppelt. Natürlich gelten auch hier oben beschriebene Regeln bzgl. maximaler Flughöhe, Luftrecht und Lufträumen. Außerdem auch die Auflage, nur in Sichtreichweite zu fliegen! Zusätzlich muss beim autonomen Fliegen gewährleistet sein, daß der Copterpilot jederzeit und in Echtzeit manuell (also mittels seiner Fernsteuerung) eingreifen kann und das "Ruder" wieder übernehmen kann.

FPV-Flug

Darf ich FPV-Flüge absolvieren? Also Flüge in der "First Person View", bei denen mir via Kamera am Multicopter die Pilotenperspektive auf einen Monitor oder eine Brille übertragen wird?

Auch der FPV-Flug ist ersteinmal nicht generell verboten. Genauso wie beim autonomen Fliegen mit Autopilot gelten die bekannten Einschränkungen (Flughöhe / Luftrecht / Lufträume). Die Kontrollierbarkeit ist - anders wie beim autonomen Fliegen - hier so oder so gegeben, daß man die Flugsteuerung beim FPV Flug behält. Knackpunkt ist hier das Thema "Fliegen in Sichtreichweite". Damit ist der direkt Sichtkontakt gemeint - ohne technische und optische Hilfsmittel. Man darf also FPV fliegen - ausschlaggebend ist aber nicht die Sicht- und Videoverbindung über das FPV-Equipment, sondern die direkte einfache Sichtverbindung / Sichtreichweite zum Kopter. Auch das Fliegen mit FPV Brille ist folglich nicht ohne Weiteres erlaubt, da dem piloten durch die Brille die Sicht auf den Copter genommen ist. Hier müsste zumindest eine zweite Person direkten Sichtkontakt halten zur Drohne mit der direkten Möglichkeit, die Steuerung im Ernstfall direkt übernehmen zu können. Die Alternative zur FPV-Videobrille und Doppelbesetzung wäre dann der FPV-Flug via Monitor oder Smartphone / iPhone und App (wie bei der Phantom 2 VISION oder FC40).

Technische Hilfsmittel und Einstellungen

Der Hersteller Dji Innovations hat bei seinen Produkten (Naza-M V2 und A2 Flugsteuerung, Phantom 2 VISION und Phantom 2) einige Mechanismen integriert, die das einhalten rechtlicher Vorgaben erleichtern sollen. Man sollte sich aber keinersfalls allein auf diese Funktionen und Einstellungen verlassen und die Einstellungen auch entsprechend prüfen.

So gibt es Einstellungen für Flight-Limits (Hight and Distance Limits - Höhen- und Entfernungsgrenzen), über die der Multicopter dann nicht mehr hinaus fliegt. Außerdem gibt es "No FLY Zones" - eine Art vorprogrammierte Flugverbotszonen um Flugplätze herum, in denen der Copter weder startet noch hinein fliegt. Details:

Naza-M - Flugverbotszonen / No FLY Zones

Sonstiges:

Bzgl Luftaufnahmen gibt es noch gesonderte Bedingunen: Luftaufnahmen - rechtliches: Urheberrecht und Privatsphäre

Wichtige weitere rechtliche Themen zusammengefasst:

Aufstiegsgenehmigung / -erlaubnis für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter

Versicherung für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter - Haftpflicht (vorgeschrieben!)

Luftaufnahmen - rechtliches: Urheberrecht und Privatsphäre

Diskussionen zum Thema Flugrecht und Flughöhen:

Luftraum / Sicherheit

Luftrecht

Flugverkehr in Österreich

Änderungen vorbehalten - Angaben natürlich ohne Gewähr

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