2016-09-06

Hallo,

ich glaube ich bin in diesem Thread richtig. Ich habe folgendes Problem:

Meine Frau und ich bauen ein Haus. Den Baufortschritt habe ich mit der Drohne gefilmt, aber leider vergessen den Nachbarn Bescheid zu geben, dass ich mit meinem Multikopter fast täglich um die Mittagszeit in ca 30m Höhe um unseren Rohbau fliege und dabei auch über deren Grundstücke fliege, immer mit der Kamera auf unser Haus gerichtet ("Point-of-Interest" Automatik). Mittlerweile habe ich mit den Nachbarn gesprochen, die es besonders betrifft und alle haben mir mündlich ihre Einverständniserklärung gegeben.

Aber heute spricht mich ein Nachbar an, dessen Grundstück ich, wenn überhaupt, nur an der äußersten Grundstücksecke überfliege, und behauptet es sei gesetzlich verboten fremde Grundstücke zu überfliegen, wenn ich nicht die Einverständniserklärung habe (was ich bei diesem Nachbarn nicht habe). Info am Rande: Baubeginn war Ende Januar 2016. Seitdem hat mich der Nachbar etliche mal gesehen, wie ich den Multikopter aufbaue und 5-6 Minuten fliege.

Ich habe ihm zugesichert nicht mehr über sein Grundstück zu fliegen, bin jetzt aber verunsichert, weil ich scheinbar nur ein gefährliches Halbwissen habe. Ich dachte Nachbarn müssen den Überflug dulden, wenn eine gewisse Höhe eingehalten wird (ich dachte 30m reichen aus) und deren Grundstücksgrenzen keinen besonderen Sichtschutz haben (was der Nachbar nicht hat - rundum ist das Grundstück von der Straße einsehbar).

Gibt es irgendwo eine eindeutige Gesetzespassage, die das regelt? Vielleicht ein Link? Oder ist der ganze Bereich innerhalb der Flugzone G von dem Persönlichkeitsrecht geschützt? Gilt das Filmen des Baufortschritts noch als Sport- und Freizeitbeschäftigung?

VG

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