2017-02-07

Zur Erwirkung einer Quellensteuervorabbefreiung auf Dividenden aus italienischen Aktien, die zwischen dem 1. April 2017 und dem 31. März 2018 ausgeschüttet werden, müssen Kunden von Clearstream Banking1 sicherstellen, dass die verlängerten Wohnsitzbescheinigungen für berechtigte Begünstigte bis spätestens

17. März 2017

bei uns eingehen.

Die von uns gegenwärtig geführten Wohnsitzbescheinigungen für nicht ansässige Begünstigte, die zum Erhalt von Steuerbefreiungen auf für italienische Aktien gezahlte Dividenden berechtigt sind, verlieren ab dem 31. März 2017 ihre Gültigkeit.

Ermäßigte Steuersätze sind für Endbegünstigte, die die folgenden Kriterien erfüllen, möglich:

1,20 %:

Gemäß dem Rundschreiben 32/E 2011 müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:Der endgültige Empfänger der Dividenden hat seinen ständigen Wohnsitz in einem Land, das der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehört, und ist in seinem Wohnsitzland körperschaftssteuerpflichtig; undDie Einrichtung des Begünstigten/der Dividendenausschüttung ist nicht Teil eines „Mechanismus zur Steuervermeidung“.

11 %:

Wenn der Empfänger der Dividende:als eine juristische Person in Form eines Pensionsfonds eingerichtet ist; undseinen steuerlichen Wohnsitz in einem Mitgliedsland der EU oder in einem Land des EWR hat und wenn dieses Land in der von italienischen Steuerbehörden herausgegebenen „weißen Liste“ enthalten ist.

Abkommenssteuersatz:

Wenn der endgültige Empfänger der Dividende die Voraussetzungen eines ermäßigten Quellensteuersatzes entsprechend dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen dem Land seines Wohnsitzes und Italien erfüllt.

Gültigkeitskriterien für die Wohnsitzbescheinigung

Eine durch die örtliche Steuerbehörde des Begünstigten ausgestellte Wohnsitzbescheinigung wird akzeptiert, wenn der vollständige Name, die Adresse und Steuernummer (sofern verfügbar) des Endbegünstigten bestätigt wird und dass der Endbegünstigte:in seinem Wohnsitzland der direkten Besteuerung unterliegt;gemäß Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen seinem Wohnsitzland und Italien als ansässig gilt; und(zum Erhalt des ermäßigten Steuersatzes von 1,375 %3) in seinem Wohnsitzland körperschaftssteuerpflichtig ist; oder(zum Erhalt des ermäßigten Steuersatzes von 11 %) als Pensionsfonds eingerichtet ist.

N.B.: Die Angaben sind zwingend erforderlich.

Die Wohnsitzbescheinigung muss durch die entsprechende Steuerbehörde vor Ort des Endbegünstigten am oder nach dem 1. Januar 2017 unterzeichnet und gestempelt werden und spätestens am 16. März 2016 bei Clearstream Banking eingehen.

Einreichen der Dokumente

Kunden sollten beachten, dass ein Original jeder Wohnsitzbescheinigung mit einem Begleitschreiben einzureichen ist. Dieses muss zwingend die Kontonummer des Kunden sowie die Steueridentifikationsnummer (TIN) jedes Begünstigten enthalten. Die TIN muss der TIN, die in der vom entsprechenden Begünstigten zur Verfügung gestellten One-Time Master Instruction (OTMI) angegeben ist, entsprechen.

Die Wohnsitzbescheinigung (mitsamt Begleitschreiben) ist an den folgenden Empfänger zu senden:

Clearstream Operations Prague s.r.o.
Attn: PTR – Tax Services
Futurama Business Park Gebäude B
Sokolovska 662/136b
CZ-18600 Prag 8
Tschechische Republik

Wichtige Erinnerung

Es gilt der Höchstsatz von 26 %, wenn für ein beliebiges Dividendenzahlungsdatum die nachfolgend aufgeführten Unterlagen nicht bis zur vorgeschriebenen Frist vorliegen:Die neue One-Time Master Instruction (OTMI), korrekt ausgefüllt und unterschrieben, sowieeine erneuerte jährliche Wohnsitzbescheinigung, und, falls zutreffend,die Per-Payment-Liste der Begünstigten für italienische Aktien (über Clearstream Banking Upload BO List-Funktion).

Weitere Informationen

Die Wohnsitzbescheinigung und die OTMI stehen auf unserer Website unter Tax Forms to use – Italy zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Clearstream Banking Tax Help Desk oder Clearstream Banking Client Services oder von Ihrem Relationship Officer.

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1. Clearstream Banking bezieht sich sowohl auf Clearstream Banking AG mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 7500 als auch auf Clearstream Banking S.A. mit Gesellschaftssitz 42, avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, und eingetragen im Luxemburger Handelsregister unter der Nummer B-9248.

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