2015-06-18



Berlin, 18. Juni 2015: Helpling, das führende Vermittlungsportal für Haushaltshilfen, übernimmt als einer der ersten Anbieter seit kurzem die Abrechnung von Zusatzleistungen der häuslichen Pflege direkt mit den Pflegekassen. Pflegende Angehörige können über das Unternehmen somit für bis zu 13 Stunden monatlich eine Haushaltshilfe buchen, ohne dafür die Kosten vorleisten zu müssen. Weil derzeit nur ein Bruchteil der Anspruchsberechtigten die zusätzlichen Leistungen des Pflegegesetzes nutzen, hat Helpling eine Hotline zur telefonischen Beratung gestartet. Unter 030 220 120 101 oder auf www.helpling.de/pflegeinfo können sich pflegende Angehörige informieren und die Kostenübernahme beantragen.

Zuhause statt im Heim alt zu werden, das ist der Wunsch der meisten hilfe- oder pflegebedürftigen Menschen. Die Pflege eines Angehörigen ist jedoch extrem kräftezehrend und belastend. Mehr als die Hälfte der Pflegenden fühlt sich körperlich erschöpft.¹ Trotzdem haben vergangenes Jahr laut Bundesministerium für Gesundheit nur sechs Prozent der 1,82 Millionen anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen die unterstützenden Leistungen der Pflegekassen abgerufen.² Nicht genutzte Ansprüche verfallen jeweils zum Jahresende. Das Unternehmen Helpling bietet deshalb seit kurzem eine telefonische Beratung und eine Website zu dem Thema an.

Benedikt Franke, Gründer und Geschäftsführer von Helpling: “Der Gesetzgeber hat es ermöglicht, sich bei der häuslichen Pflege voll und ganz dem Angehörigen zuwenden zu können. Wir wollen mehr Menschen über die kostenlosen Hilfen informieren und es so einfach wie möglich machen, sie in Anspruch zu nehmen.”

So funktioniert es

Auf der Website oder in der Telefon-Hotline wird zunächst geprüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, also z.B. ob die Betreuung seit mindestens sechs Monaten durchgeführt wird und eine offizielle Pflegestufe vorliegt.³ Besteht Anspruch auf Leistungen zur Verhinderungspflege, dann schickt Helpling dem Pflegenden einen entsprechenden Antrag zu, den dieser unterzeichnet und an das Unternehmen zurücksendet. Mit dem vollständigen Antrag wendet sich Helpling an die entsprechende Pflegekasse. Genehmigt die Kasse den Antrag, informiert Helpling den Pflegenden und dieser kann per Telefon für bis zu 13 Stunden im Monat kostenlos eine Haushaltshilfe buchen.

Robert Auer, Berater für den Bereich Pflege bei Helpling: "Die Verhinderungspflege war ursprünglich dazu gedacht, dass ein Pflegender tage- oder wochenweise eine Auszeit von der Pflege nehmen kann und für diese Zeit beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst bestellt. Dieses Bedürfnis besteht aber oft gar nicht. Zu zwei Dritteln wird die Pflege vom Partner durchgeführt. In diesem Fall ist es eher unüblich, dass der Pflegende ohne den Angehörigen eine Auszeit - beispielsweise eine Reise - antritt. Es ist dann oft auch unerwünscht, dass jemand Fremdes, ein ambulanter Dienst etwa, die intime Pflege durchführt. Das mag auch einer der Gründe dafür sein, warum die Verhinderungspflege derzeit so selten genutzt wird. Für diese Bedürftigen ist es viel sinnvoller, die Leistungen der Verhinderungspflege über das Jahr hinweg zu nutzen, um regelmäßig Entlastung mit den weniger persönlichen Arbeiten, wie dem Putzen und Einkaufen, zu bekommen. Diese Art der Entlastung bietet vielen Menschen die Chance, den Wunsch nach häuslicher Pflege öfter und länger zu ermöglichen".

Das neue Pflegestärkungsgesetz

Ein großer Teil der Zeit entfällt bei der Pflege auf Arbeiten im Haushalt, wie z.B. Putzen, Aufräumen, Einkaufen oder Bügeln. Das seit Januar 2015 geltende Pflegestärkungsgesetz schafft neue Möglichkeiten, die pflegenden Angehörigen von diesen Aufgaben zu entlasten, damit sie mehr Kraft für die persönliche Zuwendung haben. In allen Pflegestufen⁴ stehen dafür bis zu 2.418 Euro jährlich zur stundenweisen Entlastung im Haushalt zur Verfügung.* Die Leistung wird zusätzlich zu bestehenden Leistungen wie dem Pflegegeld oder Sachleistungen gewährt.** Das Budget kann einfach bei der Buchung einer Haushaltshilfe über ein Online-Vermittlungsportal wie Helpling geltend gemacht werden. Bei Kosten von 14,90€ Euro pro Stunde können Pflegebedürftige von ihrer Pflegekasse somit jährlich 160 bzw. monatlich bis zu 13 Stunden Unterstützung kostenlos beanspruchen.

Pflegeexperte Robert Auer: Kurzprofil

Der studierte Betriebswirt Robert Auer hat sich bereits in jungen Jahren dem Thema Altenpflege verschrieben. Im Jahr 1993, direkt nach seinem Abschluss, gründete er eine Unternehmensberatung mit Schwerpunkt auf die Pflegebranche. Er entwickelte auf Senioren zugeschnittene Immobilienangebote und beriet Unternehmen wie das Deutsche Rote Kreuz und Caritas. 1997 gründete er die BG Immobiliengruppe, die stationäre Pflegeheime geplant und insgesamt über 3000 Pflegeplätze realisiert hat. Dieses Unternehmen hat er 2013 verkauft und zusammen mit seiner Frau die “We care KG” bzw. das Projekt www.familienhelfer.de gestartet. 2015 hat Auer das Unternehmen an Helpling verkauft und ist dort seitdem als Pflege-Berater engagiert. Bis 2013 war Robert Auer Mitglied im Forschungsprojekt Pflege 2020 am Fraunhofer Institut. Er ist Gründer des Netzwerks „experts4care“: Als Referent sprach er unter anderem auf Symposien und Konferenzen der Bayerische Landesbank, des ‘International Institut of Research und auf Euroforum.

Informationsangebot von Helpling zu den neuen Leistungen des Pflegegesetzes

Helpling bietet eine kostenlose Beratung zur Inanspruchnahme von Haushaltshilfen im Pflegefall. Gleichzeitig übernimmt Helpling den gesamten bürokratischen Aufwand von der Antragstellung bis hin zur Abrechnung der über Helpling gebuchten Haushaltshilfen mit den Pflegekassen.

Website: https://www.helpling.de/pflegeinfo

Telefon: 030 220120101

Anmerkungen:

¹Wissenschaftliches Institut der Techniker Krankenkasse (WINEG), Pflegestudie 2014

²Bundesministerium für Gesundheit, Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung I, Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung II

³Anmerkung: ab Pflegestufe 0 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

⁴Pflegestufe I bis III und Pflegestufe “0” mit eingeschränkter Alltagskompetenz

*Budget bei Kombination von Ersatz- und nicht genutzter Kurzzeitpflegeleistung

**Bei stundenweiser Inanspruchnahme (unter 8h pro Tag) erfolgt keine anteilige Kürzung bei Pflegegeld- und/oder Pflegesachleistung.

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