2015-12-23



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Registerkarten mit verschiedenen Steuerarten: Bei den Steuern wird sich 2016 einiges ndern

Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 180 Euro auf 8652 Euro. Bei Ledigen werden nun erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8652 Euro im Jahr Steuern fllig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern gilt der doppelte Betrag von 17.304 Euro. Nichtarbeitnehmer – etwa Rentner oder Vermieter – mssen erst eine Steuererklrung abgeben, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag bersteigt.

Altersvorsorge: Vorsorgeaufwendungen fr das Alter knnen in grerer Hhe steuerlich abgesetzt werden: 2016 sind 82 Prozent (2015: 80 Prozent) der Beitrge steuerfrei, allerdings nur bis zu einem Hchstbetrag von 22.767 Euro (2015: 22.172 Euro). Darber hinausgehende Beitrge knnen nicht abgezogen werden. Vom Jahr 2025 an werden die Beitrge vollstndig steuerfrei sein.

Renten: Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt 2016 von 70 auf 72 Prozent. Somit bleiben nur 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt fr im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgnge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.

“Kalte Progression”: Der Bund will der Mehrbelastung der Steuerzahler durch hhere Lhne, Steuerstze und Preiserhhungen entgegenwirken. Dazu wird von 2016 an der Steuertarif in Hhe der Preissteigerung der beiden zurckliegenden Jahre (1,48 Prozent) so verschoben, dass hhere Steuerstze erst bei einem hheren Einkommen greifen. Das dmpft den Effekt der “kalten Progression”, und Steuerzahler haben am Ende etwas mehr Geld.

Sparer: Freistellungsauftrge sind vom 1. Januar 2016 an nur noch mit Steuer-ID gltig. Kunden mssen aber keinen neuen Freistellungsauftrag stellen: Laut Bundeszentralamt fr Steuern reicht es, der Bank die Steuer-ID mitzuteilen.

Freibetrge: Von 2016 an sind Freibetrge bei der Lohnsteuer-Ermigung zwei Jahre gltig. Bisher mussten sie jhrlich neu beantragt werden. Erwarten Arbeitnehmer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder auergewhnliche Belastungen, knnen sie beim Finanzamt einen Freibetrag beantragen. Damit wird bereits bei der monatlichen Lohnsteuer ein zu hoher Steuerabzug vermieden.




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Familienkasse in der Agentur fr Arbeit: 2016 gibt es mehr Kindergeld

Hartz IV: Der Regelsatz fr Alleinstehende steigt von derzeit 399 Euro auf 404 Euro. Leben zwei Erwachsene als Ehepaar oder Partner in einem Haushalt, einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, erhalten sie jeweils 364 statt bisher 360 Euro. Auch fr Kinder erhhen sich die Regelstze: 15- bis 18-Jhrige erhalten 306 Euro, 7- bis 14-Jhrige 270 Euro und Kinder unter sechs Jahren 237 Euro.

Wohngeld: Haushalte mit geringem Einkommen erhalten vom 1. Januar an mehr Mietzuschuss. Wie hoch das Wohngeld fr die betreffenden Haushalte ist, hngt vom Einzelfall ab. Zum Beispiel wird ein Zwei-Personen-Haushalt, der 2013 monatlich durchschnittlich 115 Euro Wohngeld erhielt, nach der Reform 186 Euro monatlich erhalten.

BAfG: Mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise vom Wintersemester 2016/17 an werden die BAfG-Bedarfsstze um sieben Prozent angehoben: Studierende mit eigener Wohnung knnen dann bis zu 735 Euro monatlich erhalten. Wer noch bei den Eltern wohnt, kann maximal 537 Euro BafG beziehen.

Meister-BAfG: Die Zuschsse fr Handwerker whrend ihrer Fortbildung zum Meister werden am 1. August 2016 angehoben. Die Hchstbetrge steigen fr Alleinstehende von 697 auf 760 Euro im Monat. Fr Verheiratete mit einem Kind erhht sich der Frdersatz von 1222 auf 1238 Euro, bei zwei Kindern von 1332 auf 1473 Euro. Fr Alleinerziehende wird er von 907 auf 1003 Euro angehoben; auerdem erhalten sie einen Zuschlag zur Kinderbetreuung von 130 Euro.

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Mutter mit ihren beiden Tchtern: 2016 wird das Kindergeld erhht

Kindergeld: Das Kindergeld wird ab 2016 um zwei Euro je Kind und Monat angehoben. Das Kindergeld fr das erste und das zweite Kind betrgt damit monatlich jeweils 190 Euro, fr das dritte Kind 196 Euro und fr jedes weitere Kind jeweils 221 Euro. Vom kommenden Jahr an mssen Eltern bei der Familienkasse die Steuer-ID des Kindes sowie die eigene Steuer-IDangeben.

Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag fr Geringverdiener steigt um 20 Euro auf 160 Euro.

Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag steigt um 96 Euro pro Kind. Er wirkt sich vor allem bei hheren Einkommen steuermindernd aus. Der Freibetrag fr Aufwendungen, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bleibt unverndert. Die Summe der Freibetrge betrgt damit 2016 pro Kind und Jahr 7248 Euro.

Unterhalt: In der bundesweit gltigen “Dsseldorfer Tabelle” werden die Bedarfsstze von Millionen unterhaltsberechtigten Kindern am 1. Januar 2016 zum zweiten Mal seit August 2015 erhht. Der Mindestunterhalt steigt fr Kinder bis zum fnften Lebensjahr um 7 auf 335 Euro. Sechs- bis Elfjhrige haben Anspruch auf 384 Euro, das sind 8 Euro mehr. 12- bis 17-Jhrige bekommen mindestens 450 statt 440 Euro monatlich. Mit dieser Anhebung sind auch 180 Euro hherer Unterhalt als auergewhnliche Belastung absetzbar. Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner knnen laut Steuerzahlerbund bis zu einem Betrag von 13.805 Euro im Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.

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Chirurgen im Operationssaal: Viele Krankenversicherungen werden 2016 teurer

Sozialabgaben und Gesundheit

Rente: Der Rentenbeitrag bleibt bei 18,7 Prozent. Die Renten drften zum 1. Juli 2016 um knapp 4,4 Prozent im Westen und um rund 5 Prozent im Osten steigen. Genau entscheidet sich das im Frhjahr.

Sozialabgaben: Gut verdienende Arbeitnehmer mssen hhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Sozialbeitrge aufs Gehalt fllig werden, steigt bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4125 Euro auf dann 4237,50 Euro im Monat. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird sie im Westen von 6050 auf 6200 Euro angehoben, im Osten von 5200 auf 5400 Euro.

Facharzttermin: Vom 23. Januar 2016 an helfen Terminservicestellen der Kassenrztlichen Vereinigungen (KV) bei der Suche nach einem Facharzttermin. Sie schlagen den Versicherten innerhalb einer Woche einen Facharzttermin in zumutbarer Entfernung vor. Die Wartezeit auf den Termin darf vier Wochen nicht berschreiten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Arzt besteht nicht.

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Bankentrme in Frankfurt am Main: Ab Mitte 2016 hat in Deutschland jeder ein Recht auf ein Konto

Banken und Versicherungen

Konto fr alle: Sptestens von Mitte nchsten Jahres an soll in Deutschland jeder das Recht auf ein Bankkonto haben– auch Obdachlose und Flchtlinge. Banken drfen knftig niemandem mehr die Erffnung eines Girokontos verwehren. Das Recht auf ein Konto gilt fr jeden Menschen, der sich legal in einem EU-Land aufhlt. Bisher gab es in Deutschland nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken. Die Beratungen von Bundestag und Bundesrat knnten im Frhjahr 2016 abgeschlossen sein. Die EU-Zahlungskonten-Richtlinie muss bis 18. September 2016 in nationales Recht umgesetzt sein.

Dispozinsen: Verbraucher sollen knftig besser vor hohen Dispozinsen geschtzt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht, aber noch nicht endgltig verabschiedet. Vorgesehen ist, dass Banken und Sparkassen ihre Kunden zu kostengnstigeren Alternativen beraten, wenn diese den berziehungsrahmen ber sechs Monate hinweg ununterbrochen zu durchschnittlich 75 Prozent ausschpfen oder ihr Konto ber drei Monate hinweg durchschnittlich um mehr als 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs berziehen.

IBAN: Verbraucher knnen nur noch bis zum 1. Februar 2016 ihre Kontonummer und Bankleitzahl fr Bankgeschfte nutzen. Ab dann mssen auch Privatpersonen die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) verwenden.

Einlagensicherung: Bei der Pleite einer Bank oder Sparkasse bekommen die Kunden Einlagen bis maximal 100.000 Euro binnen sieben Tagen zurck. Derzeit darf es bis zu 20 Tage dauern. Die neue Regelung wird in Deutschland vom 1. Juni 2016 an gelten, in der gesamten EU sptestens 2024. In Deutschland gibt es neben der vom Gesetz geregelten Einlagensicherung einen freiwilligen Einlagenschutz fr Kundengelder, der deutlich ber die europaweit geltende Sicherung hinausreicht. Privatbanken, Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken verfgen ber eigene Sicherungssysteme.

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Euro-Geldscheine neben einem Elektrostecker: Groe Handelsgeschfte mssen vom 24. Juli 2016 an Elektroschrott zurcknehmen

Briefporto: Vom 1. Januar 2016 an steigen die Preise fr Briefmarken. So erhht sich unter anderem das Porto fr einen Standardbrief (bis 20 Gramm) von 62 Cent auf 70 Cent und fr einen Maxibrief (bis 1000 Gramm) von 2,40 auf 2,60 Euro. Ein Einschreiben innerhalb Deutschlands und ins Ausland wird knftig 2,50 Euro kosten, statt bisher 2,15 Euro.

Elektroschrott: Auch groe Handelsgeschfte mssen knftig ausrangierte Elektrogerte zurcknehmen. Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgerte separat vom Hausmll zu entsorgen. Bisher knnen sie das bei den kommunalen Sammelstellen tun. Ab 24. Juli 2016 nehmen auch groe Geschfte ausgediente Smartphones, Toaster oder Fernseher kostenlos zurck.

Fernsehen: Von Mitte 2016 an wird in Deutschland erstmals DVB-T2 zu empfangen sein. Im Rahmen einer Einfhrungsphase wird zunchst in ausgewiesenen Ballungsrumen von DVB-T auf DVBT-T2 umgestellt. Zwischen 2017 und 2019 erfolgt dann die bundesweite Umstellung. DVB-T2 bietet mehr Programme und eine bessere Bildqualitt.

Rauchmelder: In Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt luft zum Jahreswechsel die Frist ab, um in bestehenden Gebuden Rauchmelder zu installieren. Von Anfang 2016 an mssen auch in lteren Gebuden Rauchmelder angebracht sein. Fr Neubauten gilt die Pflicht schon in fast allen Bundeslndern. In Sachsen greift sie vom neuen Jahr an – nur Berlin und Brandenburg haben noch keine Rauchmelderpflicht.

KfW-Frderkredite: Ab 1. April knnen Bauherren fr energieeffiziente Neubauten doppelt so hohe Frderkredite bei der KfW aufnehmen wie bisher: Statt bei 50.000 Euro liege die Obergrenze dann bei 100.000 Euro pro Wohneinheit. Gewhrt werden diese Frderungen dann aber nur noch fr Neubauten, die mindestens dem Standard “KfW-Effizienzhaus-55″ entsprechen. Das bedeutet, ihr Energiebedarf darf hchstens bei 55 Prozent der bis Ende 2015 zulssigen Hchstwerte liegen.

Strompreise, Gaskosten, Krankenkassen: Was sich sonst noch ndert und wie Sie dabei sparen knnen, lesen Sie in Teil II in der kommenden Woche in der Kolumne von Hermann-Josef Tenhagen.

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