2017-01-04

Teilzeitfalle
Nahles will Recht auf Rückkehr in Vollzeit für alle

Viele Arbeitnehmer sitzen in der Teilzeitfalle: Arbeitsministerin Nahles will ein Recht zur Vollzeitarbeit nicht nur für Eltern oder Angehörige von Pflegefällen durchsetzen – nur kleinere Betriebe sind ausgenommen.

DPA

Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD)

Mittwoch, 04.01.2017

08:06 Uhr

Es ist ein Problem, das vor allem Eltern und Angehörige von Pflegefällen kennen: Für die Familie reduzieren sie die Arbeitszeit. Doch ist das nicht mehr nötig, sitzen sie in der Teilzeitfalle. Es gibt zwar einen gesetzlichen Anspruch darauf, die Arbeitszeit zu verringern – aber keinen, sie nach einer gewissen Zeit wieder zu erhöhen. Betroffen sind vor allem Frauen, etwa 80 Prozent der mehr als elf Millionen Teilzeitbeschäftigten sind weiblich.

Bundearbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will das ändern und ein gesetzliches Recht auf die Rückkehr zur Vollzeit einführen. Das hatte sie bereits im September im SPIEGEL angekündigt. Inzwischen hat ihr Ministerium einen Referentenentwurf für das entsprechende Gesetz ausgearbeitet, der derzeit in der Bundesregierung mit den anderen Ressorts abgestimmt wird.

Aus dem Entwurf geht hervor, dass Nahles das Recht auf eine befristete Teilzeit – also die Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit nach einer zuvor festgelegten Dauer – grundsätzlich für alle Arbeitnehmer einführen möchte. Es soll also nicht nur für die beiden oft betroffenen Gruppen der Eltern und der Angehörigen von Pflegefällen gelten. Grundsätzlich hatten Union und SPD ein Rückkehrrecht auf Vollzeit bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.

Konkret will Nahles dieses Rückkehrrecht laut dem Entwurf so regeln:

Der Anspruch auf vorübergehende Teilzeitarbeit besteht nur, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Das ist schon bislang Voraussetzung für den bereits bestehenden Anspruch auf unbegrenzte Teilzeit.

Das Arbeitsverhältnis muss mehr als sechs Monate bestanden haben.

Beschäftigte müssen die vorübergehende Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen.

Nach der Rückkehr zur Vollzeit sollen sie eine erneute Teilzeit frühestens nach einem Jahr verlangen können.

Wenn Arbeitnehmer eine Änderung ihrer Arbeitszeit wünschen, muss der Arbeitgeber das mit ihnen erörtern – unabhängig von der Betriebsgröße, also auch bei 15 oder weniger Beschäftigten.

Außerdem soll Arbeitnehmern in unbegrenzter Teilzeit die Verlängerung ihrer Arbeitszeit erleichtert werden. Bereits heute sind sie bei der Besetzung freier Arbeitsplätze bevorzugt zu berücksichtigen. Nach geltendem Recht hatten sie aber nachzuweisen, dass ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dass sie für diesen geeignet sind.
Diese Beweislast soll auf den Arbeitgeber verlagert werden. Künftig muss also der Betrieb das Fehlen eines Arbeitsplatzes oder eine zu geringe Eignung des Arbeitnehmers darlegen.

Nahles hatte darüber hinaus im November ein “Weißbuch Arbeiten 4.0” vorgelegt. Darin ist das Rückkehrrecht zu Vollzeit nur ein Vorhaben. Zudem sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch probeweise Regelungen zur sogenannten Flexizeit vereinbaren können. Darunter versteht man Varianten zum normalen Acht-Stunden-Tag – beispielsweise mit Pausen zur Kinderbetreuung, Homeoffice am Abend oder einem Arbeitsende und -beginn jenseits gesetzlicher Regeln.

fdi/dpa

insgesamt 19 Beiträge

Ein Wort – Wahlkampf. Nebenbei ein Beispiel aus der Praxis … wir brauchten einen Programmierer und fanden einen, wollten ihn einstellen. Stellt sich raus, er ist behindert. Kein Ding, Hauptsache er kann programmieren … bis wir […]

Ein Wort – Wahlkampf. Nebenbei ein Beispiel aus der Praxis … wir brauchten einen Programmierer und fanden einen, wollten ihn einstellen. Stellt sich raus, er ist behindert. Kein Ding, Hauptsache er kann programmieren … bis wir dann rausfanden, daß es für uns nach Einstellung extrem schwer geworden wäre, uns wieder zu trennen. OK, dachten wir, machen wir es freiberuflich. Zwar schade, aber was soll man machen. Stellt sich raus, daß er dann bestimmte Ansprüche verliert, so daß ihn nur eine neue Festanstellung hilft. Effektiv konnten wir keinen Weg finden zusammenzukommen, obwohl beide Seiten wollten. Mit anderen Worten – was man so an Regeln einführt, um Menschen zu schützen, könnte leicht dazu führen, daß es vielen eher schlechter geht.

Mal wieder eine typische Sozi-Idee. Wie, bitteschön, soll ein Arbeitgeber seine Ressourcenplanung machen, wenn Mitarbeiter nahezu nach Belieben von Voll- auf Teilzeit und zurück wechseln können? Und warum ist es für einen […]

Mal wieder eine typische Sozi-Idee. Wie, bitteschön, soll ein Arbeitgeber seine Ressourcenplanung machen, wenn Mitarbeiter nahezu nach Belieben von Voll- auf Teilzeit und zurück wechseln können? Und warum ist es für einen Mitarbeiter in Teilzeit, der zurücl in einen Vollzeitjob wechseln will, denn unzumutbar, sich ggf. einen neuen Arbeitsplatz anderswo suchen zu müssen.

Wenn ich als Arbeitgeber jemanden einstelle, dann brauche ich auch eine gewisse Verlässlichkeit. Elternschaft und Pflegefälle in der Familie sind nachvollziehbare Gründe, die Arbeitszeit zu reduzieren – aber reine Lifestyle-Entscheidungen sind kein Grund, dem Mitarbeiter einen Freifahrtschein auf Arbeitszeit-Ping-Pong zu geben. Woher soll der Arbeitgeber denn urplötzlich den Bedarf an der Vollzeit-Arbeitskraft nehmen, wenn er zuvor mit einer Teilzeit-Ressource ausgekommen ist?

Mein Gegenvorschlag lautet daher: zukünftige Wünsche nach Änderung der Arbeitszeit sollten lieber über Arbeitszeitkonten oder geplante Sabbaticals erfolgen.

Was qualifiziert Nahles eigentlich für solche “Vorstöße”? Hat sie jemals ein Unternehmen geführt, oder zumindest in einem gearbeitet? Unternehmen sind komplexe Gebilde, in denen Personalentscheidungen professionell […]

Was qualifiziert Nahles eigentlich für solche “Vorstöße”? Hat sie jemals ein Unternehmen geführt, oder zumindest in einem gearbeitet? Unternehmen sind komplexe Gebilde, in denen Personalentscheidungen professionell erfolgen müssen. Dazu gehören Kenntnisse der Betriebsabläufe und der benötigten Qualifikation. Das Hineinregieren von nicht sachkundigen Politikern in diese Unternehmensbelange ist nicht hilfreich, sondern ärgerlich. Denn die Verantwortung für den Geschäftserfolg trägt die Geschäftsführung, nicht irgendein Politiker, der sich mal wieder profilieren will.

Für die aktuell 11 Mio TZ-Beschäftigten greift die Regelung als nicht!? Die bleiben in ihrer Falle…. Verstehe ja, dass es einen Vertrauensschutz des AG gibt und geben muss, aber hier geht es um viele einzelne Existenzen, die […]

Für die aktuell 11 Mio TZ-Beschäftigten greift die Regelung als nicht!? Die bleiben in ihrer Falle…. Verstehe ja, dass es einen Vertrauensschutz des AG gibt und geben muss, aber hier geht es um viele einzelne Existenzen, die ihren Beruf für andere zurückgestellt haben, eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe (Pflege, Kindererziehung), bei gleichzeitigem Erhalt ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit sowie sozialer Teilhabe, übernommen haben und dafür mitunter einen hohen Preis (geringe Verdienstmöglichkeiten verbunden mit niedriger Rente bzw. Verlust von Sicherheit bei einem Jobwechsel) zahlen. Kein neues Thema, aber eine “große” Lösung wer mE wünschenswert.

Jeder hat das Recht, den Teilzeitantrag auf Zeit zu machen. Das ist gängige Praxis und kann verlängert werden. Ich verstehe Frau Nahles nicht. Das erhöht dann nur den Anteil befristeter Kollegen, die dann ständig bangen, ob […]

Jeder hat das Recht, den Teilzeitantrag auf Zeit zu machen. Das ist gängige Praxis und kann verlängert werden. Ich verstehe Frau Nahles nicht. Das erhöht dann nur den Anteil befristeter Kollegen, die dann ständig bangen, ob die Teilzeitleute nicht doch zurückwollen. Diese Befristung wäre sogar ein Sachgrund, der dann wieder die 2 Jahre aushebelt. Ich beginne zu verstehen. Sozialdemokratie ist halt so richtig böse <img src="https://s.w.org/images/core/emoji/2/72x72/1f642.png" alt="

Show more